Mit Stellenanzeigen alle ansprechen
Wie Sie Diskriminierung vermeiden
Stellenanzeigen können teuer werden, wenn Sie diskriminierende Inhalte enthalten. Das passiert manchmal schneller, als man denkt und Entschädigungszahlungen können die Folge sein. Was Sie bei der Erstellung von Stellenanzeigen beachten müssen, damit Ihnen das nicht passiert, lesen Sie hier.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildet rechtliche Grundlage
Das AGG soll Arbeitnehmer:innen vor Diskriminierung schützen – gleiches gilt aber auch für Bewerber:innen. Laut § 1 AGG dürfen Bewerber:innen in Stellenanzeigen nicht aufgrund ihrer Religion und Weltanschauung, ihres Geschlechts, Alter, Behinderung, sexueller Identität oder ethnischer Herkunft einen Nachteil erfahren. Somit gilt für Stellenanzeigen, dass sie möglichst merkmalsneutral verfasst werden sollten.
Ausnahme: Ungleichbehandlungen können erlaubt sein, wenn die freie Stelle bestimmte Voraussetzungen erfordert, z. B. körperliche Belastbarkeit auf dem Bau. Ebenfalls sind Ungleichbehandlungen erlaubt, um andere Ungleichheiten auszugleichen (z. B. Frauenförderung). Eine Diskriminierung aufgrund des Alters, kann ebenfalls in manchen Fällen gerechtfertigt sein. Details finden Sie in §§ 5, 8, 9 und 10 AGG.
Formulierungen, die gegen das AGG verstoßen
Folgende Beispiele geben Ihnen einen Überblick über Formulierungen, die gemäß Diskriminierungsverbot nicht erlaubt sind:
- Wenn Sie eine Stelle nur in Vollzeit ausschreiben, obwohl sie auch als Teilzeitstelle geeignet ist, kann dies diskriminierend gegen Eltern ausgelegt werden.
- Konkrete Altersangaben, -grenzen oder indirekte Altersangaben sollten Sie vermeiden.
- Den Wunsch nach Berufserfahrung sollten Sie allgemein formulieren. Phrasen wie „langjährige Berufserfahrung“ oder gar konkrete Zahlen schließen jüngere Bewerber aus.
- Suchen Sie Menschen mit bestimmten Sprachkenntnissen, verzichten sie auf die Bezeichnung „Muttersprachler“, denn auch Menschen, die die jeweilige Sprache nicht ihre Muttersprache nennen, können diese perfekt beherrschen.
- Formulieren Sie geschlechtsneutral, indem Sie „m/w/d“ an die Stellenbezeichnung hängen oder eine geschlechtsneutrale Bezeichnung wählen.
Hinweis: Wenn Sie ein Foto in Ihrer Stellenanzeige verwenden, achten Sie auf das Motiv. Indirekt kann auch dieses diskriminierend sein, wenn es z. B. in einem typischen Männerberuf einen jungen Mann zeigt und der Text dann noch in der Du-Form gehalten ist. Ältere Menschen, Frauen und Menschen des dritten Geschlechts können sich dadurch diskriminiert fühlen.
Wie mit dem dritten Geschlecht umgehen?
Noch gibt es keinen Standard, wie das dritte Geschlecht in Stellenanzeigen einbezogen werden soll. Der Zusatz „m/w/d“ ist ein guter Ansatz. Gleichzeitig können Sie die Schreibweise mit dem Sternchen oder dem Doppelpunkt verwenden, um alle Geschlechter anzusprechen (bspw. Busfahrer*in, Restaurator:in). Denken Sie auch daran, wenn Sie eine Bewerbungssoftware nutzen, dass diese nicht nur die Auswahl „Mann“ und „Frau“ zulässt, sondern auch „divers“.