14.06.2024

Beschäftigung von Rentern

Neuer Trend

Immer mehr Rentner müssen oder wollen weiterhin erwerbstätig sein. Für den Arbeitgeber hat dies im Lichte des Fachkräftemangels einige Vorteile. Andererseits muss aus Sicht der Personalabteilung vieles beachtet werden. Wir erklären, worauf es ankommt.

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Vorteile für Arbeitgeber

Zunächst bringen Rentner wertvolles Wissen und Erfahrung mit, was einen unschätzbaren Vorteil für jeden Arbeitgeber darstellt. Zudem können langjährige Mitarbeiter nahtlos weiterarbeiten, eine Einarbeitung ist nicht nötig. Sie können ihr Wissen außerdem an jüngere Kollegen weitergeben, das Know-how bleibt dem Betrieb länger erhalten. Weiterhin sind Rentner ideal für flexible Einsätze, beispielsweise als Vertretungen bei Krankheit oder Elternzeit. Und schließlich bindet die Möglichkeit, nach dem Renteneintritt weiterzuarbeiten, gute Fachkräfte womöglich langfristig an das Unternehmen.

Hinzuverdienstgrenze

Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrentner. Diese können jetzt unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Rentenkürzung. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin jährliche Hinzuverdienstgrenzen, für das aktuelle Jahr 2024 liegen diese bei teilweiser Erwerbsminderung bei 37.117,50 Euro und bei voller Erwerbsminderung bei 18.558,75 Euro.

Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze steigt stufenweise und liegt ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Frühere Renten sind unter bestimmten Bedingungen möglich. 

Sozialversicherung

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Fragen, ob bereits das reguläres Rentenalter erreicht wurde und ob eine Voll- oder eine Teilrente bezogen wird.

Das reguläre Rentenalter wurde erreicht

Arbeitslosenversicherung

Es besteht keine Versicherungspflicht für Altersvollrentner, der Arbeitgeber muss seinen Anteile allerdings bezahlen.

Rentenversicherung

Es besteht keine Versicherungspflicht für Altersvollrentner, der Arbeitgeber muss seinen Anteile allerdings bezahlen. Sein Beitrag hat keine Auswirkung auf das Rentenkonto des Beschäftigten.

Hinweis: Berufstätige Rentner können freiwillig weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Tun sie dies, wird sowohl ihr eigener Anteil als auch jener des Arbeitgebers ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.

Krankenversicherung

Es besteht Versicherungspflicht für Altersvollrentner und ihre Arbeitgeber. Altersvollrentner (und der Arbeitgeber) zahlen einen ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung, da sie keinen Krankengeldanspruch haben. 

Hinweis: Altersvollrentner mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bezahlen neben ihren Beiträgen zur Krankenversicherung aus ihrer Beschäftigung zusätzlich Beiträge aus ihrer Rente.

Pflegeversicherung

Es besteht Versicherungspflicht für Altersvollrentner und ihre Arbeitgeber.

Hinweis: Altersvollrentner mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bezahlen neben ihren Beiträgen zur Pflegeversicherung aus ihrer Beschäftigung zusätzlich Beiträge aus ihrer Rente.

Vor dem regulären Rentenalter

Arbeitslosenversicherung

Es besteht Versicherungspflicht für Voll- und Teilrentner und ihre Arbeitgeber, bis das reguläre Rentenalter erreicht ist. Allerdings besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Rentenversicherung

Es besteht Versicherungspflicht für Voll- und Teilrentner und ihre Arbeitgeber, bis das reguläre Rentenalter erreicht ist.

Krankenversicherung

Es besteht Versicherungspflicht für Voll- und Teilrentner und ihre Arbeitgeber, bis das reguläre Rentenalter erreicht ist. Vollrentner (und der Arbeitgeber) zahlen einen ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung, da sie keinen Krankengeldanspruch haben. Teilrentner zahlen den vollen Beitrag.

Pflegeversicherung

Es besteht Versicherungspflicht für Voll- und Teilrentner und ihre Arbeitgeber, bis das reguläre Rentenalter erreicht ist.

Lohnsteuer

Berufstätige Rentner zahlen ihre Lohnsteuer aus ihrer abhängigen Beschäftigung nach denselben Regularien wie andere Beschäftigte. Es gelten die jeweiligen individuellen Steuermerkmale.

Für die gesetzliche Rente gelten indes andere steuerliche Spielregeln. Hier wird keine Lohnsteuer durch den Arbeitgeber abgeführt, die Steuer darauf muss daher im Rahmen einer Einkommensteuererklärung abgeführt werden. Berufstätige Rentner müssen mit erheblichen Steuernachzahlungen rechnen und sollten im Vorfeld entsprechende Rücklagen bilden.

Arbeitsrecht

Ein neuer Arbeitsvertrag ist erforderlich, wenn sich die Aufgaben oder die Konditionen der Beschäftigung ändern. Bleiben die Aufgaben und Bedingungen jedoch unverändert, kann das bestehende Arbeitsverhältnis fortgeführt werden.

Für Rentner gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen wie für andere Mitarbeiter. Dies schließt den Anspruch auf den Mindestlohn, den Kündigungsschutz sowie den Anspruch auf Urlaub ein. Rentner haben somit dieselben Rechte und Pflichten wie jüngere Arbeitnehmer.

 

 

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