eAU - Fluch oder Segen?
Wie gut die neue Regelung wirklich klappt
Am 1. Januar 2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, eingeführt. Seither müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung entfällt damit – eigentlich.
Warum eAU und wie funktioniert sie?
Die Idee hinter der eAU ist es, die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit zu digitalisieren und damit zu vereinfachen. Arbeitnehmer:innen müssen ihre Arbeitsunfähigkeit seit Anfang des Jahres zwar umgehend melden, den gelben Schein aber nicht mehr in Papierform abgeben.
Arbeitgeber:innen fragen stattdessen bei der Krankenkasse des Beschäftigten nach der eAU, sobald sich diese:r krank gemeldet hat. Krankenkassen erhalten die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wiederum von der Arztpraxis des:der Beschäftigten.
Technische Probleme sorgen für mehr Aufwand
Großes Ziel der eAU ist es, den Bürokratieaufwand im Gesundheitswesen zu verringern. Bisher sorgen technische Probleme allerdings für einen deutlichen Mehraufwand in Arztpraxen. Einerseits fehlen in Arztpraxen teilweise die digitalen Voraussetzungen für die eAU. Andererseits gibt es aktuell noch viele Fehler bei der Datenübermittlung. Und wenn keine digitale Meldung verschickt werden kann, muss die Praxis die Ausfertigung per Post an die Krankenkasse schicken.
Gleichzeitig sind auch Arbeitgeber:innen verunsichert, weil die eAU teilweise erst nach mehrere Tagen oder gar nicht abrufbar ist. Gerade kleinere Betriebe haben teilweise nicht einmal Zugriff für den Abruf und verlangen deshalb eine Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Für Arztpraxen bedeutet dies doppelte Arbeit und der Bürokratieaufwand ist somit sogar noch höher als zuvor.
eAU gilt nur für gesetzlich Versicherte
Einige Wochen nach der Einführung funktioniert die eAU bei Weitem nicht so, wie sie sollte. Doch selbst, wenn die eAU schließlich funktioniert, ist es nur eine halbe Entbürokratisierung. Denn die elektronische Krankschreibung gibt es nur für gesetzlich Versicherte von der Krankenkasse. Privat Versicherte müssen die Krankmeldung weiterhin auf Papier bringen.
Während viele (gesetzliche versicherte) Patienten das neue Verfahren gut finden, sind Arbeitgeber:innen und vor allem Arztpraxen bisher nicht überzeugt.