Weniger verdienen im Homeoffice
Ist ein ortsabhängiges Lohnmodell für Deutschland denkbar?
Große Unternehmen wie Google, Facebook oder Twitter haben Beschäftigten im Homeoffice das Gehalt gekürzt. Und auch andere US-Unternehmen ziehen nach und etablieren ein ortsabhängiges Lohnmodell. Was dahinter steckt und ob dies auch für Deutschland ein Modell ist, lesen Sie hier.
Die USA und das ortsabhängige Lohnmodell
In den USA ist es häufig so, dass Gehälter an den Wohnort angepasst werden. Denn je nachdem, wo das Zuhause liegt, sind Mieten, Freizeitaktivitäten oder Immobilien teurer. Dementsprechend höher (oder niedriger) ist der Lohn der Beschäftigten.
Geringere Gehälter für Beschäftigte im Homeoffice bei Google
Beispiel Google: Sparen dauerhaft im Homeoffice tätige Mitarbeiter:innen von Google viel Geld ein, weil sie aufs Pendeln verzichten oder nicht vor Ort im teuren Silicon Valley leben, bekommen sie ein niedrigeres Gehalt. Denn: Ihre Lebenshaltungskosten sinken. Es geht Google somit weniger darum, Mitarbeiter:innen, die im Homeoffice tätig sind, abzustrafen, sondern vielmehr darum, eine Gehaltsgerechtigkeit herzustellen.
Natürlich sind geringere Gehälter auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht vorteilhafter, keine Frage – sie sparen Kosten. Gleichzeitig möchte Google Mitarbeiter zurück in die Nähe der Standorte holen, denn die dauerhafte Arbeit im Homeoffice hat zu sinkender Produktivität geführt.
Ortabhängiges Lohnmodell für Deutschland?
Vorweg sei gesagt: Arbeitsrechtlich ist ein ortsabhängiges Lohnmodell in Deutschland erlaubt – es verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Bei Beamt:innen wird der Faktor Ort bereits gehaltstechnisch berücksichtigt. Auch ist es in der Praxis häufig so, dass Arbeitgeber:innen das Gehalt ihrer Beschäftigten bereits an Standorten mit hohen Lebenshaltungskosten anpassen.
Aufgrund einer dauerhaften Tätigkeit im Homeoffice darf in Deutschland das Entgelt bei einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis nicht gekürzt werden. Es sei denn, der:die Arbeitnehmer:in stimmt dem zu oder es gibt dazu bereits eine arbeitsvertragliche Regelung. Bei Neueinstellungen hingegen können Arbeitgeber:innen ein geringeres Gehalt aufgrund von überwiegender oder ausschließlicher Tätigkeit im Homeoffice vereinbaren und dies mit gesunkenen Lebenshaltungskosten begründen. Der Betriebsrat – sofern vorhanden – muss hier allerdings zustimmen. Allerdings ist es fraglich, ob es in Zeiten des Fachkräftemangels wirklich so ratsam ist, diese Möglichkeit auszuschöpfen ohne gute Bewerber:innen abzuschrecken.