Schutzimpfung am Arbeitsplatz

Das müssen Arbeitgeber wissen

Bei der Grippe sind Impfungen am Arbeitsplatz schon gang und gäbe, die Corona-Schutzimpfung könnte bald folgen. Schließlich bieten präventive Impfungen einen Schutz vor schweren Erkrankungen und verhindern gleichzeitig die weitere Ausbreitung im Betrieb. Welche Rolle Schutzimpfungen im betrieblichen Gesundheitsmanagement spielen und was Arbeitgeber dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

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Kranke Mitarbeiter sind für Unternehmen teuer. Die Arbeit bleibt dann liegen oder die Kollegen müssen die Arbeit miterledigen. Eine präventive Schutzimpfung für Erkrankungen wie die Grippe ist für Arbeitgeber eine deutlich günstigere Alternative. Auch bei der Vorbeugung einer Covid-19-Erkrankung könnte eine Impfung bald eine Rolle für Unternehmen spielen. Im Rahmen des Präventionsgesetzes können Arbeitgeber Schutzimpfungen für ihre Mitarbeiter anbieten, die sie über die Krankenkassen abwickeln können.

Unternehmen profitieren von Impfungen

Gerade im Betrieb können sich Mitarbeiter ohne lange Wartezeiten impfen lassen und damit eine Ansteckung oder schwere Krankheitsverläufe vermeiden. So erreichen Unternehmen auch Impfwillige, die ansonsten den Gang zum Arzt scheuen würden. Auch die Arbeitgeber profitieren von betrieblichen Schutzimpfungen: Die Beschäftigten haben weniger krankheitsbedingte Ausfälle und vermeiden damit auch eine Ansteckung von besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dafür ist die bekannte „Herdenimmunität“ wichtig, für die nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 70% der Bevölkerung und möglichst auch der Mitarbeiter an einer Schutzimpfung teilnehmen sollten.

Mitarbeiter mit sachlichen Argumenten überzeugen

Nicht alle Mitarbeiter sind Impfbefürworter. Am besten informieren Sie die Mitarbeiter schon vorab sachlich über die Impfung und ihre Auswirkungen und bieten eine Beratung über den Betriebsarzt an. Geben Sie die Impftermine langfristig bekannt, sodass sich die Mitarbeiter den Termin in ihrem Terminkalender freihalten und die Impfung vor Ort wahrnehmen können. Dies spart Zeit für alle Beteiligten und erhöht damit die Impfbereitschaft. Bieten Sie auch an, dass die Mitarbeiter sich bei stärkeren Nebenwirkungen auch ohne Krankmeldung zuhause oder im Homeoffice erholen können.

Impfung auf freiwilliger Basis

Für die schon häufig in Betrieben durchgeführte Grippeimpfung gibt es keine gesetzliche Impfpflicht. Auch für die für 2021 erhofften Corona-Impfungen ist das bisher nicht vorgesehen, auch nicht für spezielle Berufsgruppen, wie z. B. Pflegekräfte oder Pädagogen und können auch nicht einseitig vom Arbeitgeber kraft Direktionsrecht angeordnet werden.

Arbeitgeber muss nicht haften

Das Bundesarbeitsgericht hat schon 2017 entschieden, dass Arbeitgeber nicht für mögliche Impfschäden bei einer betrieblichen Grippeimpfung haften müssen (Aktenzeichen: 8 AZR 853/16). Dem Urteil zufolge sind Unternehmen auch nicht verpflichtet über mögliche Impfrisiken aufzuklären oder den behandelnden Arzt bei der Ausführung zu überwachen. Der Arbeitgeber muss nur die Person sorgfältig auswählen, die die Impfung durchführt.

Noch offen ist allerdings die Haftungsfrage bei einer möglichen Coronaimpfung, da es dazu bislang keine gerichtlichen Entscheidungen gibt. Arbeitgeber sollten daher in Bezug auf eine betriebliche Coronaimpfung zunächst die Empfehlungen und Vorgaben der Behörden abwarten.

 

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