Mehr Kurzarbeitergeld

Die wichtigsten Maßnahmen des
Sozialpakets II

Um die finanziellen Folgen der Corona-Krise für Arbeitnehmer in Kurzarbeit und Arbeitslose abzumildern, hat die Bundesregierung das Sozialschutzpaket II auf den Weg gebracht. Kurzarbeiter erhalten mehr Geld und dürfen in allen Berufen hinzuverdienen. Zudem wurde die Bezugsdauer für Arbeitslose verlängert. Welche Schwellenwerte gelten und welche Details das Sozialschutzpaket II beinhaltet, lesen Sie in folgendem Beitrag.

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Das Kurzarbeitergeld ist eine der wichtigsten Säulen für die Einkommenssicherung von Arbeitnehmern während der Corona-Pandemie. Um dies sicherzustellen, wurden im März bereits die Hürden für die Beantragung mit dem ersten Sozialschutzpaket deutlich gesenkt. Mittlerweile haben rund 750.000 Unternehmen für ca. 10 Millionen Beschäftigte Kurzarbeit angemeldet.

Mehr Geld für Kurzarbeiter

Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit sich seit März 2020 um mindestens 50 % reduziert hat, erhalten nun ab dem vierten Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld 70 % ihres entgangenen Nettolohns und ab dem siebten Monat 80 %. Beschäftigte mit Kindern erhalten 77 % beziehungsweise 87 %. Bislang betrug das Kurzarbeitergeld ca. 67 % des Nettoeinkommens für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind und ca. 60 % für alle übrigen Arbeitnehmer.

Mehr Hinzuverdienst mit Nebenjobs möglich

Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter wurden ausgeweitet. Bisher mussten Kurzarbeiter, die nach Beginn der Kurzarbeit eine neue Nebentätigkeit annahmen, den Hinzuverdienst auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Ausnahmen gab es nur bei Nebenjobs in systemrelevanten Berufen.

In der Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 gilt nun eine befristete Sonderregelung. Demnach dürfen Beschäftigte in Kurzarbeit einen Nebenverdienst bis zur Höhe ihres ursprünglichen Einkommens haben, ohne dass dieser auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit einem Nettogehalt von 2.000 Euro und 50 % Arbeitsausfall verdient noch ca. 1.000 Euro und erhält 600 Euro Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur (mit Kind 670 Euro). Der Arbeitnehmer darf somit noch 400 Euro (Eltern 330 Euro) hinzuverdienen, ohne dass dies auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Arbeitslosengeld wird länger bezahlt

Die Krise trifft aber auch Menschen, die schon vor der Corona-Lage arbeitslos geworden sind. Für Arbeitslose ist es in der aktuellen Situation sehr schwierig, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, da sich die Corona-Pandemie auch negativ auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Daher können Arbeitslose, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde, nun drei Monate länger Arbeitslosengeld beziehen.

Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und die verlängerte Zahlung des Arbeitslosengelds kostet die Bundesagentur für Arbeit zusammen rund 2,6 Milliarden Euro. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum Jahresende 2020.

Wichtiger Hinweis:

Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter, die Kurzarbeitergeld über 410 Euro bezogen haben, unbedingt darauf hinweisen, dass diese am Jahresende zwingend eine Steuererklärung abgeben müssen. Zwar ist das Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt und die Einnahmen aus dem Kurzarbeitergeld fließen in die Berechnung des persönlichen Steuersatzes mit ein. Daher können diese zusätzlichen Einnahmen unter Umständen dazu führen, dass am Ende ein höherer Steuersatz für die steuerpflichtigen Einnahmen (ohne Kurzarbeitergeld) gilt. In diesem Fall muss der Mitarbeiter mit einer Steuernachzahlung rechnen, da der höhere Steuersatz erst in der jährlichen Steuererklärung berechnet und angewandt wird.


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