Kündigungsfristen beim Arbeitsvertrag

Was Arbeitgeber:innen beachten sollten

Manchmal ist es unumgänglich und Arbeitgeber:innen müssen eine Kündigung aussprechen. Dabei müssen sie sich an bestimmte Fristen halten. Hier lesen Sie, welche Kündigungsfristen gelten.

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Was ist eine Kündigungsfrist und wie ist sie geregelt?

Die Kündigungsfrist beschreibt den Zeitraum zwischen der Kündigungserklärung und dem Ende des Arbeitsvertrags. Sie greift nur bei einer ordentlichen Kündigung und beginnt, sobald das Kündigungsschreiben dem:der Arbeitnehmer:in zugegangen ist.

In § 622 BGB sind die gesetzlichen Kündigungsfristen festgehalten. Allerdings können im Arbeits- oder Tarifvertrag auch abweichende Kündigungsfristen festgelegt werden, sofern diese für den:die Arbeitnehmer:in günstiger sind, als die gesetzlich geregelten. Außerdem ist zu beachten, dass die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist für den:die Arbeitnehmer:in nicht länger sein darf als für die:den Arbeitgeber:in.

Was sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber:innen richten sich nach der Betriebszugehörigkeit:

Betriebszugehörigkeit

Kündigungsfrist

0 bis 6 Monate (Probezeit)

2 Wochen zu jedem Tag

7 Monate bis 2 Jahre

4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats

2 Jahre

1 Monat zum Ende des Kalendermonats

5 Jahre

2 Monate zum Ende des Kalendermonats

8 Jahre

3 Monate zum Ende des Kalendermonats

10 Jahre

4 Monate zum Ende des Kalendermonats

12 Jahre

5 Monate zum Ende des Kalendermonats

15 Jahre

6 Monate zum Ende des Kalendermonats

20 Jahre

7 Monate zum Ende des Kalendermonats

 

Kündigungsfristen in besonderen Situationen

In einigen Situationen gibt es abweichende Regelungen:

  • Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gibt es laut Arbeitsrecht keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung und damit auch keine Kündigungsfrist. Der Vertrag endet zum vereinbarten Datum. Abweichende Regeln können jedoch im Arbeitsvertrag getroffen werden.
  • Insolvenzverfahren: Bei einem laufenden Insolvenzverfahren beträgt die Kündigungsfrist max. drei Monate zum Monatsende für beide Seiten.
  • Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien haben zwei Wochen Zeit, um eine außerordentliche Kündigung vorzulegen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur mit einem triftigen Grund möglich.
  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen: Für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Zudem muss vor der Kündigung ein Antrag beim Integrationsamt gestellt werden, der eine Genehmigung erfordert.

 

Wie sieht es beim Kündigungsschutz aus?

Es gibt Personengruppen, die nicht oder nur schwer gekündigt werden können. Dazu gehören z. B.:

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen und Gleichgestellte
  • Schwangere und Mitarbeiter:innen in Elternzeit
  • Arbeitnehmervertreter:innen und Schutzbeauftragte
  • Auszubildende
  • Wehr- und Ersatzdienstleistende
  • Arbeitnehmer:innen in Pflegezeit

 

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