12.11.2020

Höherer Umlagesatz U1 und U2 bei Minijobs

Was Arbeitgeber bei Minijobs wissen müssen

Die Umlageverfahren unterstützen kleinere Betriebe finanziell, wenn Mitarbeiter ausfallen, aber dennoch Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Die Umlage U1 greift in Krankheitsfällen, die Umlage U2 im Falle eines Beschäftigungsverbots bei Schwangerschaften. Zum 1. Oktober 2020 sind nun die Umlagesätze U1 und U2 bei Minijobs gestiegen.

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Wird ein Minijobber krank, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Entgelt sechs Wochen lang weiterzubezahlen. Auch wenn der Arzt bei schwangeren Minijobberinnen ein Beschäftigungsverbot ausspricht, haben die werdenden Mütter weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Minijob-Arbeitgeber können sich bei der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See (KBS) mit dem Umlageverfahren finanziell gegen diese Belastungen absichern. Als bundesweit größte Ausgleichskasse betreut die Arbeitgeberversicherung mehr als zwei Millionen gewerbliche und private Arbeitgeber.

Die KBS erstattet die Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall (Umlage 1) in Höhe von 80 % und während der Schwangerschaft einer Minijobberin (Umlage 2) zu 100 %. Am Umlageverfahren U1 nehmen in der Regel Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern teil. Die Umlage U2 müssen alle Arbeitgeber bezahlen.

Umlage U1 und U2 zum Oktober 2020 gestiegen

Zum 1. Oktober 2020 haben sich nun die Umlagesätze U1 und U2 der Arbeitgeberversicherung für Minijob-Arbeitgeber erhöht. Die Umlage 1 (Erstattung bei Krankheit) hat sich von 0,9 % auf 1,0 % erhöht. Die Umlage 2 (Erstattung bei Mutterschaft) beträgt künftig 0,39 % statt bisher 0,19 %

Da durch die Corona-Krise die Ausgaben für die Erstattungen gestiegen, aber auch die Umlagen gesunken sind, ist diese Erhöhung nach Angaben der Minijob-Zentrale nötig geworden.

Das müssen Arbeitgeber veranlassen

Die Umlagen 1 und 2 werden zusammen mit den anderen Abgaben auf dem Beitragsnachweis aufgeführt und an die Minijob-Zentrale gezahlt.

Wenn Sie die Beiträge monatlich per Dauerauftrag überweisen, müssen Sie diesen jetzt entsprechend anpassen.

Wenn Sie von der Möglichkeit des Dauer-Beitragsnachweises für Ihre Minijobber Gebrauch machen, passt die Minijob-Zentrale die Änderungen zum 1.10.2020 automatisch an. Sie müssen keinen neuen Dauer-Beitragsnachweis einreichen.

Falls sich jedoch die Höhe des Verdienstes ändert, müssen Sie einen neuen Dauer-Beitragsnachweis übermitteln.

Wussten Sie schon?

Die Umlage U2 muss auch für männliche Minijobber abgeführt werden!


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