12.01.2021

Höhere Entfernungspauschale 2021

Was sich 2021 mit dem Klimaschutzprogramm ändert

Über die Entfernungspauschale kann der Arbeitsweg steuerlich geltend gemacht werden. Mit dem Klimaschutzprogramm wird die Pendlerpauschale ab Januar 2021 angehoben. Was steuerlich gilt, erfahren Sie hier.

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Was ist die Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, kann von Arbeitnehmern als steuerliche Subvention genutzt werden, um den Weg zur Arbeit als Werbungskosten in der Steuererklärung abzusetzen. Der Arbeitnehmer erhält pro gefahrenen Kilometer eine Pauschale, die die Einkünfte, welche er versteuern muss, reduziert.

Dabei ist die Entfernungspauschale unabhängig von der Art des genutzten Verkehrsmittels. Demnach macht es keinen Unterschied, wie der Arbeitsweg zurückgelegt wird: zu Fuß, mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad. Pro Kalenderjahr können Pendler allerdings nicht mehr als 4.500 Euro geltend machen.

Ein höherer Betrag kann angesetzt werden, wenn:

  • der Arbeitsweg mit dem eigenen Auto, dem PKW der Eltern oder einem Dienstwagen zurückgelegt wird.
  • der Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird und höhere Kosten durch Tickets nachgewiesen werden können.

Werden PKW und öffentliche Verkehrsmittel gemischt genutzt, so prüft das Finanzamt, ob die tatsächlichen Kosten oder die Entfernungspauschale angesetzt werden – je nachdem, was für den Steuerzahler günstiger ist.

Wie wird die Entfernungspauschale berechnet?

Pro Entfernungskilometer beträgt die Pauschale 0,30 Euro. Diese wird für die einfache tägliche Fahrt angesetzt und gilt für die kürzeste Wegstrecke. Dies gilt ebenso für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln – ist die S-Bahn-Strecke länger als die Straßenverbindung, wird die Straßenverbindung als Grundlage für die Berechnung angesetzt. Ist die längere Wegstrecke für Pendler nachweislich verkehrsgünstiger und wird diese regelmäßig zurückgelegt, kann auch die längere Wegstrecke angesetzt werden.

Tipp: Die kürzeste Wegstrecke können Sie leicht mit Google Maps ermitteln.

Mobilitätsprämie und höhere Entfernungspauschale im Rahmen des Klimapakets

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimapakets eine Erhöhung der Entfernungspauschale in zwei Stufen beschlossen.

  • Vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023 erhöht sich die Pauschale ab dem 21. Kilometer von 0,30 auf 0,35 Euro.
  • Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 auf 0,38 Euro ebenfalls ab dem 21. Kilometer.

Als Alternative zur Entfernungspauschale gibt es zudem eine Mobilitätsprämie. Anstelle der erhöhten Entfernungspauschale können Pendler, die durch ein geringes Einkommen von der Zahlung der (Lohn-)Steuern befreit sind, eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale wählen.

Hinweis: Die Mobilitätsprämie müssen Sie mit der Steuererklärung beantragen.

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