Hitze im Büro - Welche Regeln gelten?

Arbeitgeber muss bei hohen Temperaturen aktiv werden                  

Ein Dauerbrenner im wahrsten Sinne des Wortes: das Thema Hitze im Büro. Bei steigenden Temperaturen stellen sich Arbeitgeber immer wieder die Frage: Wie viel Hitze darf ich meinen Angestellten zumuten? Gibt es eine Pflicht, hitzefrei zu geben? Wir sorgen für einen, hoffentlich abkühlenden, Durchblick.

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Welche Vorgaben gibt´s?

Die Regelungen für die Temperatur am Arbeitsplatz ergeben sich aus der Fürsorgepflicht, der Arbeitsstättenverordnung und dem Arbeitsschutzrecht. Eine besondere Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber dabei gegenüber Schwangeren und älteren Mitarbeitern. Auch bei der Arbeit unter freiem Himmel bestehen Sonderpflichten.


Nach der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber am Büroarbeitsplatz für eine gesundheitlich verträgliche Raumtemperatur zu sorgen. Temperaturbedingte Belastungen, sei es aufgrund von Hitze oder Kälte, sind demnach zu vermeiden. Da diese Verordnung bewusst vage bleibt und keine konkreten Grenzwerte nennt, ist die Einschätzung, ob eine Arbeitsbelastung vorliegt, individuell zu entscheiden..

Ab 26 Grad muss der Arbeitgeber aktiv werden

Die Technische Regel für Arbeitsstätten legt dagegen eindeutige Grenzwerte fest: Überschreitet die Bürotemperatur die 26 Grad-Marke, muss der Arbeitgeber für Sonnenschutz sorgen. Bei mehr als 30 Grad im Büro sind weitere Maßnahmen notwendig, wie eine Anpassung der Arbeitszeiten oder das Bereitstellen von Getränken für die Angestellten. Zeigt das Bürothermometer aber mehr als 35 Grad an, ist das Büro nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. In diesem Fall muss der Arbeitgeber besondere Maßnahmen für Hitzearbeiten, zum Beispiel Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung, zur Verfügung stellen.

Keine Pflicht hitzefrei zu geben

Aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ergibt sich nicht, dass Arbeitnehmer bei einer Bürotemperatur über 26 Grad hitzefrei bekommen. Grund: Es handelt sich dabei um Sollvorschriften, die nicht zwingend sind.
Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, für Schutzmaßnahmen gegen eine Überhitzung am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Arbeitsstättenverordnung sieht vor, dass Fenster und Oberlichter, bspw. indem sie durch Jalousien abgedeckt sind, den Arbeitsplatz gegen eine unzumutbare Sonneneinstrahlung schützen müssen.

Was kann der Arbeitgeber tun?

Um heißen Temperaturen im Büro vorzubeugen, sind verschiedene Maßnahmen ratsam. Es ist empfehlenswert, einen Sonnenschutz an den Fenstern zu installieren, den Raum morgens gut zu lüften, die Kleiderregelung zu lockern, Ventilatoren oder mobile Klimageräte aufzustellen und den Beschäftigten genügend Getränke zur Verfügung zu stellen. Denn nur mit einem kühlen Kopf arbeitet es sich nachhaltig effizient.

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