20.08.2019

Have a break

Wann Pausen Pflicht sind 

Wann und wie oft Mitarbeiter Pausen während der Arbeit einlegen dürfen, regelt das Arbeitszeitgesetz. Allerdings machen viele Mitarbeiter davon keinen Gebrauch: Umfragen zeigen, dass nur knapp 40% täglich eine ordentliche Mittags- bzw. Erholungspause einlegen. Immerhin 15% verzichten sogar ganz auf eine regelmäßige Pause. Wir zeigen, was eine Ruhepause ist und was sie von der Ruhezeit und einer Betriebspause unterscheidet.

Pausen_269498791

Nicht umsonst hat der Gesetzgeber das Recht auf eine ordentliche Pause im Arbeitszeitgesetz verankert: In den Pausen sollen sich die Mitarbeiter erholen, damit sie anschließend wieder fit sind und mit genügend Energie weiterarbeiten können. Somit ist es im Interesse des Arbeitgebers, dass Mitarbeiter Pausen auch nutzen und nicht durcharbeiten.

 

Arbeitszeitgesetz: Pausen sind Pflicht

Arbeitgeber sind nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern Ruhepausen zu gewähren. Darunter versteht der Gesetzgeber eine Unterbrechung der Arbeit während einer zusammenhängenden Arbeitsschicht. Nach Auffassung des BAG darf der Arbeitnehmer während einer Pause selbst darüber bestimmen, wie und wo er seine Pause verbringen nach seinen eigenen Vorstellungen verbringt.


Die Dauer der Pause ist genau festgelegt:
• Arbeitszeit über 6 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause
• Arbeitszeit über 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause


Hinweis: Diese Arbeitsunterbrechungen können auch in andere Zeitabschnitte aufgeteilt werden, müssen dann jedoch mindestens 15 Minuten am Stück betragen. Nach 6 Stunden ist aber zwingend eine Pause vorgeschrieben.
Laut Gesetz müssen die Pausen im Vorfeld festgelegt werden. Dafür genügt es, einen Zeitraum zu definieren, indem die Pause üblicherweise genommen wird. Es ist aber nicht möglich, auf die Pause zu verzichten, um dafür früher nach Hause zu gehen.

 

Betriebspause ist keine Ruhepause

Unter einer Betriebspause versteht man dagegen eine ungeplante Arbeitsunterbrechung, die z.B. aus technischen Gründen erfolgt. Dies ist keine Ruhepause, sondern ist als normale Arbeitszeit zu werten. Daher müssen Mitarbeiter für diese Zeiten auch bezahlt werden.

 

Unterschied zwischen Ruhepause und Ruhezeit

Die Ruhepause ist eine Pause während einer zusammenhängenden Arbeitsschicht. Die Freizeit zwischen 2 Arbeitsschichten oder Arbeitstagen wird als Ruhezeit bezeichnet und muss i. d. R. mindestens 11 Stunden betragen.

 

Abweichende Pausenregelungen sind möglich

Natürlich gibt es auch Ausnahmen, z.B. bei:


• Schicht- und Verkehrsbetrieben,
• in der Landwirtschaft während der Saat- und Erntezeit sowie bei Witterungseinflüssen,
• bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Menschen,
• bei Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und im öffentlichen Dienst.


Besondere Pausenregelungen gelten auch für Jugendliche und Schwangere und stillende Mütter. So dürfen Jugendliche schon nach 4,5 Stunden mindestens 30 Minuten Pause machen und nach 6 Stunden für mindestens 45 Minuten eine Auszeit genießen. Schwangere dürfen ihre Arbeit kurz unterbrechen, um sich auszuruhen. Stillenden Müttern muss die Zeit zum Stillen eingeräumt werden (bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden mind. 2-mal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde) unabhängig von den Ruhepausen.

Neueste Beiträge

20.08.2019

Arbeiten für zukünftige Generationen

Was wollen Gen Z & Co.? Arbeit ist...

lesen
20.08.2019

Frührente aufgrund psychischer Erkrankung

Ein gesamtgesellschaftliches...

lesen
20.08.2019

ChatGPT im Personalwesen

Wie verändert ChatGPT die Arbeit...

lesen
20.08.2019

HomeOffice im Team

So lässt sich Teamgeist und...

lesen
SP_Data GmbH
Engerstraße 147
Herford
NRW
Telefon: 05221 9140 0

Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 3714, persönlich haftende Gesellschafterin:

SP_Data Verwaltungs GmbH, Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 5300.

Geschäftsführer: Diplom-Wirtschaftsingenieur Stefan Post.

Impressum