So fördern Arbeitgeber die Gesundheit am Arbeitsplatz

Auch der Staat unterstützt mit Steuerfreiheiten

Kein Arbeitgeber freut sich über Krankmeldungen, Leistungsausfälle und die damit verbundenen Kosten. Darum ist es für Unternehmen wichtig, die betriebliche Gesundheitsförderung ernst zu nehmen. Oft genügen schon einfache Veränderungen, auch der Staat unterstützt verschiedene Angebote. Wir verraten Ihnen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um ein gesundes Arbeitsklima zu schaffen.

AdobeStock_200078517 Gesundheit am Arbeitsplatz

 

Ergonomischer Arbeitsplatz

Eine Vielzahl an Arbeitnehmern verbringt ihre Arbeitszeit am Schreibtisch. Durch langes Sitzen sind Muskel-Skelett-Erkrankungen häufig vorprogrammiert. Arbeitgeber können dem mit einem ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz entgegenwirken: Rückengerechte Bürostühle, höhenverstellbare Schreibtische, flimmerfreie Bildschirme sowie ergonomische Tastaturen und PC-Mäuse sind eine wertvolle Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter.

Auch natürliches Licht und ausreichend Möglichkeiten zum Lüften steigern das Wohlbefinden. Sind wenig Fenster vorhanden, können Grünpflanzen die Atmosphäre verbessern.

Vitamine und Naschen

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern kostenlos frisches Obst zur Verfügung stellen. Wird dieses immer an einem festen Platz angeboten, kann dieser zum Treffpunkt für Mitarbeiter werden und den kommunikativen Austausch fördern. Große Unternehmen können noch etwas mehr tun und eine Kantine einrichten, in der ausgewogene Mahlzeiten angeboten werden.

Ebenfalls ist es sinnvoll, Wasser z. B. in Form von Wasserspendern bereitzustellen, um das Trinkverhalten der Mitarbeiter anzukurbeln.

Stressmanagement und Co.

Krankheitsfälle aufgrund psychischer Störungen steigen. Darum sollten Arbeitgeber auch auf psychische Belastungen am Arbeitsplatz achten und diese eindämmen. Ein offenes und angenehmes Betriebsklima ist dabei ebenso wichtig wie gutes Stressmanagement. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die Teilnahme an Entspannungs- oder Sportkursen ermöglichen und Führungskräfte in Seminaren zur Konfliktbewältigung schulen lassen.

Noch wichtiger ist es, übermäßigen Stress gar nicht erst entstehen zu lassen. Hierfür können Arbeitsabläufe optimiert oder Arbeitszeiten flexibler gestaltet werden.

Praxis-Tipp:

Hintergrundinformationen, Praxisbeispiele sowie u. a. ein Selbsttest bieten die psyGA-Handlungshilfen für Führungskräfte, wie z. B. "Kein Stress mit dem Stress".

Um herauszufinden, welche Verbesserungen angestrebt werden sollten, hilft es, seine Mitarbeiter ins Boot zu holen.

 

Steuerfreiheit ausnutzen

Unternehmen können jährlich bis zu 500 EUR pro Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuer- und sozialversicherungsfrei in Gesundheitsmaßnahmen investieren. Auch die Freigrenze für Sachbezüge, die aktuell bei 44 EUR pro Beschäftigten und Monat liegt, bietet dazu Möglichkeiten. Um von der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG zu profitieren, müssen die BGF-Maßnahmen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern bzw. die Gesundheit fördern. Diese steuerlichen Anreize gelten sowohl für interne Maßnahmen und auch für Zuschüsse zu externen Partner-Angeboten, solange sie die Anforderungen des § 20 SGB V erfüllen, z. B.

  • Bewegungsangebote
  • Ernährungskurse
  • Kurse zur Stressbewältigung
  • Suchtmittelprävention

Praxis-Tipp:

Der "Leitfaden Prävention" des GKV-Spitzenverbandes stellt die Anforderungen an Arbeitgeberleistungen zur BGF übersichtlich dar.


 

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