11.06.2022

Flüchtlinge aus der Ukraine beschäftigen

Das müssen Sie wissen

Sie möchten Geflüchteten aus der Ukraine eine Arbeit ermöglichen? Für sie gelten besondere Regelungen, damit sie leichter an Arbeit kommen. Lesen Sie hier, was Sie bei der Einstellung beachten müssen.

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Regelung nach § 24 Aufenthaltsgesetz

Damit Geflüchteten aus der Ukraine schnell und unbürokratisch Schutz geboten werden kann, gilt für sie § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Für die vorläufige Aufenthaltserlaubnis ist lediglich ein Antrag bei der Ausländerbehörde nötig. Zunächst ist die Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2024 befristet.

Arbeitserlaubnis mit dem Aufenthaltstitel

Die Arbeitserlaubnis erhalten ukrainische Geflüchtete i. d. R. mit dem vorläufigen Aufenthaltstitel. In dieser Bescheinigung – wie in der späteren Aufenthaltserlaubnis – steht dann der Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Somit dürfen ukrainische Geflüchtete sofort und ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Möchten ukrainische Geflüchtete nach Ablauf der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis weiterhin in Deutschland arbeiten, benötigen sie Dokumente nach den allgemeinen Regelungen (z. B. § 16a AufenthG: Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung, §§ 18a, 18b AufenthG: Fachkräfte mit Berufsausbildung/akademischer Bildung).

Hinweis: Ukrainer:innen dürfen auch in Deutschland arbeiten, wenn ihnen die Blaue Karte vorliegt oder sie die besonderen Voraussetzungen nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erfüllen. Auch dürfen sich Geflüchtete selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten, sofern die üblichen Voraussetzungen vorliegen.

Reglementierte Berufe nicht von der Arbeitserlaubnis abgedeckt

Von der sofortigen Arbeitserlaubnis sind reglementierte Berufe ausgeschlossen. Darunter fallen u. a. Ärzt:innen, Gesundheitsfachberufe, Lehrer:innen, Erzieher:innen oder bestimmte Handwerksberufe. Bringen ukrainische Geflüchtete die nötigen Qualifikationen für diese Berufe mit, müssen diese erst in einem speziellen Verfahren als gleichwertig anerkannt werden.

Was bei der Einstellung zu beachten ist

Beim Arbeitsvertrag gelten die üblichen Regeln wie für alle Beschäftigte. Ein befristeter Arbeitsvertrag, der mit der Aufenthaltsgenehmigung endet, ist möglich. Arbeitgeber:innen sollten in jedem Fall überprüfen, ob die Aufenthaltsgenehmigung bzw. der vorläufige Aufenthaltstitel den Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ trägt. Nur dann darf er oder sie in Deutschland arbeiten. Außerdem muss eine Kopie dessen zu den Entgeltunterlagen hinzugefügt werden.

Damit die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Finanzamt abgerufen werden können, benötigen Arbeitgeber:innen die Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum des:der Arbeitnehmenden. Das Bundeszentralamt für Steuern sendet ukrainischen Geflüchteten automatisch eine Identifikationsnummer, sobald diese sich bei der zuständigen Behörde gemeldet haben. Hat der:die Arbeitnehmer:in noch keine Identifikationsnummer, können Arbeitgeber:innen die Abrechnung mit den voraussichtlichen Lohnsteuermerkmalen für drei Monate vornehmen und später ggf. korrigieren.

Ukrainische Geflüchtete benötigen ebenfalls eine Sozialversicherungsnummer. Diese beantragen Arbeitgeber:innen mit der Anmeldung bei der Rentenversicherung (entweder über das Entgeltprogramm oder sv.net).

 

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