EU Blue Card für qualifizierte Arbeitnehmer:innen

Das müssen Arbeitgeber:innen wissen

Die EU Blue Card erleichtert es ausländischen Arbeitnehmer:innen in der EU Arbeit zu finden. Für Arbeitgeber:innen in Deutschland ist das die Möglichkeit, leichter an dringend benötigte Fachkräfte zu kommen. Mit der jetzigen Reform der EU Blue Card werden die Hürden noch einmal niedriger.

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Was sind die Anforderungen?

Antragsteller, die nicht einem EU-Staat angehören, benötigen einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss. Derzeit muss außerdem noch ein Arbeitsvertrag für 12 Monate mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 56.800 Euro nachgewiesen werden. In Mangelberufen (z. B. bei IT-Fachkräften, Ärzt:innen oder Naturwissenschaftler:innen) gilt ein Bruttojahresgehalt von 44.304 Euro. Vor der Einreise muss der Antrag bei der jeweilig zuständigen Auslandsvertretung gestellt werden. Außerdem muss das Arbeitsamt zustimmen.

Diese Änderungen bringt die Reform der EU Blue Card mit sich

Das EU-Parlament hat im Oktober 2021 eine Reform der Richtlinie der EU Blue Card beschlossen, die mit der Eintragung ins Amtsblatt in Kraft treten wird. Diese beinhaltet folgende Beschlüsse:

  • Ein gültiger Arbeitsvertrag ohne festgeschriebene Mindestlaufzeit oder ein verbindliches Jobangebot für sechs Monate soll künftig ausreichen.
  • Die Gehaltsgrenze des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts sinkt auf das 1 bis 1,6-fache.
  • Familienzusammenführung sowie der Zugang der Familie zum Arbeitsmarkt soll erleichtert werden.
  • Statt nach 18 Monaten dürfen Inhaber:innen einer EU Blue Card bereits nach 12 Monaten in ein anderes EU-Land umziehen.
  • Personen mit internationalem Schutzstatus sollen die Blue Card auch in einem anderen Land beantragen können als dem, in dem sie den Schutzstatus beantragt haben.
  • Bei bestimmten Qualifikationen (z. B. in der Kommunikationstechnologie) reicht es auch, die Fähigkeiten durch einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Ein Bildungsabschluss wird dann nicht mehr unbedingt benötigt.

 

Wie lange gilt die EU Blue Card?

Als befristeter Aufenthaltstitel wird die EU Blue Card bei erstmaliger Beantragung für die Dauer von vier Jahren bzw. für die Dauer des vorgelegten Arbeitsvertrags zuzüglich drei Monate ausgestellt. Inhaber:innen der EU Blue Card erhalten nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), wenn ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht. Weisen Inhaber:innen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 nach, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach zwei Jahren erteilt werden.

 

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