Energiesparen im Büro

Wissenswertes rund um Mindesttemperaturen und weitere Maßnahmen

In Zeiten der Energiekrise und gestiegenen Gas- und Heizkosten müssen Unternehmen sparen. Auch der Staat verpflichtet die Unternehmen in neuen Verordnungen zu weiteren Maßnahmen. Wir informieren Sie über die Mindesttemperaturen und verpflichtende Vorgaben während der Energiekrise.

AdobeStock_528601770_energiesparen_kompri

Diese Energiesparmaßnahmen betreffen Arbeitgeber:innen

Mit neuen Verordnungen zum Energiesparen hat die Bundesregierung einige Maßnahmen beschlossen, um der drohenden Energiekrise zu begegnen. Diese Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) und mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) betreffen nicht nur öffentliche Räume und Immobilienbesitzer:innen, sondern auch private Arbeitgeber:innen:

  • Künftig werden jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen zur Pflicht. Damit sollen künftig niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Nachtabsenkung einhergehen.
  • Große Gebäude mit zentraler Gasversorgung werden verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen, um die Komponenten der Heizungsanlage (Heizkörper, Thermostatventile, Pumpen und Rohre) optimal aufeinander abzustimmen und damit effizienter zu arbeiten.
  • Wer noch ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung einsetzt, muss diese austauschen lassen.
  • Verbraucht ein Unternehmen mehr als zehn Gigawattstunden (GWh) pro Jahr, sind sie verpflichtet weitere Energieeffizienzmaßnahmen durchführen zu lassen, falls sie bereits ein Energieaudit gemacht haben, bei dem Verbräuche und Einsparmöglichkeiten aufgeschlüsselt werden.

 

Energiesparen im Büro: Was gilt nun bei der Raumtemperatur?

Konkrete Regelungen zur Raumtemperatur in Werkstätten, Büros oder Lagerhallen gibt es in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und beim Arbeitsschutz. Demnach werden in Arbeitsräumen "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen" vorgeschrieben und Belastungen durch Hitze und Kälte müssen vermieden werden.

Als Mindestwert werden je nach Schwere der Tätigkeit Raumlufttemperaturen zwischen 12 und 20 Grad Celsius vorgeschrieben. Der Mindestwert von 12 Grad gilt demnach als Untergrenze bei harten körperlichen Arbeiten. Für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten im Büro gilt ein Minimalwert von 20 Grad. Weitere konkrete Regelungen gibt es für Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume. Hier gilt eine Mindesttemperatur von 21 Grad und in Wasch- und Duschräumen sollen die Räume während der Nutzung auf mindestens 24 Grad beheizt werden.

Über die neuen Energieeinsparverordnungen gibt es nun konkrete Vorschriften zum Energiesparen in öffentlichen Gebäuden. Diese dürfen in der kommenden Heizperiode nur bis maximal 19 Grad Celsius beheizt werden, Gemeinschaftsflächen, die nicht zum Aufenthalt oder für die Technik dienen, dürfen gar nicht mehr beheizt werden. Für private Unternehmen ist dies nicht zwingend vorgeschrieben. Unternehmen können ebenfalls die Mindesttemperaturen um ein Grad senken, dürfen aber auch weiterhin auf höhere Mindesttemperaturen heizen.

 

Weitere Regelungen zum Energiesparen in Unternehmen

Im Einzelhandel dürfen in beheizten Geschäftsräumen Ladentüren und Eingangssysteme nicht dauerhaft geöffnet werden, wenn dabei Heizwärme verloren geht. Ausnahmen sind nur für Fluchtwege vorgesehen.

Beleuchtete Werbeanlagen müssen zwischen 22 Uhr und 16 Uhr ausgeschaltet werden. Ausnahmen gelten nur, wenn die Beleuchtung der Verkehrssicherheit oder zur Gefahrenabwehr dient und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.

 

 

Digitalisierung von HR Prozessen im Unternehmen

Neueste Beiträge

23.09.2022

Todesfall eines Mitarbeiters

Viele Aufgaben für die...

lesen
23.09.2022

Sofortmeldungen zu Sozialversicherung

Geltungsbereich, Pflichten und...

lesen
23.09.2022

ELSTER-Betrugsmasche

Gefälschte ELSTER-E-Mails in...

lesen
23.09.2022

Infaltionsausgleichsprämie

Letzter Aufruf: Bis Jahresende...

lesen
SP_Data GmbH & Co. KG
Engerstraße 147
Herford
NRW
Telefon: 05221 9140 0

Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 3714, persönlich haftende Gesellschafterin:

SP_Data Verwaltungs GmbH, Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 5300.

Geschäftsführer: Diplom-Wirtschaftsingenieur Stefan Post.

Impressum