Bildungszeit

Bezahlte Weiterbildung für Beschäftige

Weiterbildung soll für Beschäftigte in Zukunft attraktiver werden. Ein zentraler Punkt ist dabei die einfachere Umsetzung der bezahlten Bildungszeit. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Pläne aus dem neuen Weiterbildungsgesetz vorgestellt.

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Bildungsurlaub nach österreichischem Vorbild

Arbeitgeber:innen kämpfen immer häufiger mit dem Fachkräftemangel. Demgegenüber stehen Arbeitnehmer:innen, die sich beruflich weiterentwickeln wollen. Mit Blick auf einen sich verschärfenden Arbeitsmarkt ist das eine große Chance.

Die bisherigen Gegebenheiten in Deutschland machen die Umsetzung bislang aber unattraktiv. Lediglich zwei Prozent der Arbeitnehmer:innen nutzen ihr Recht auf Bildungsurlaub. Das neue Weiterbildungsgesetz nach österreichischem Vorbild soll dies nun attraktiver machen. Die Idee: Mehr Beschäftigung und Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt erreichen.

Was ist bezahlte Bildungszeit?

Nur die wenigsten Arbeitnehmer:innen können sich eine längere Bildungszeit ohne regelmäßiges Einkommen leisten. Mit dem neuen Weiterbildungsgesetz sollen sich Beschäftigte in Deutschland zukünftig ein Jahr bezahlt weiterbilden können. Während der Bildungszeit erhalten Alleinstehende weiterhin 60 Prozent ihres Nettoeinkommens (mit Kind 67%). Dies entspricht etwa dem Arbeitslosengeld I.

Dafür springt der Bund mit 190 Millionen Euro ein. Denn geplant ist, dass die Bundesagentur für Arbeit den Unterhalt während der Bildungszeit zahlt.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Bildungszeit über zwei Jahre auszudehnen und währenddessen in Teilzeit weiterzuarbeiten.

Kritiker:innen bemängeln diese kurze Bildungszeit von einem bzw. zwei Jahren. Denn eine Neuorientierung ist so nicht möglich, da viele Ausbildungen oder Studienabschlüsse in der Regel drei Jahre oder länger gehen.

Gerade Wertschätzung und Transparenz sind für Arbeitnehmer:innen wichtige Faktoren für ein gutes Arbeitsklima. Fehlt dies vonseiten der Führungskraft, entsteht schnell Unmut.

Geplante Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Der Referentenentwurf sieht vor, dass jede:r Arbeitnehmer:in Anspruch auf bezahlte Bildungszeit hat. Eine Voraussetzung ist jedoch eine bestimmte Mindestbeschäftigungsdauer beim Arbeitgeber.

Gerade Beschäftige, die vom Arbeitgeber bisher kein passendes Weiterbildungsnagebot erhalten haben, sollen so die Möglichkeit haben, selbst Weiterbildungsmöglichkeiten zu initiieren.

Unterstützung von Azubis und Praktikanten

Teil des neuen Gesetzes soll auch eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen sein. Gerade in strukturschwachen Regionen suchen viele junge Schulabgänger nach einem Ausbildungsplatz und finden keinen. Auf der anderen Seite finden Unternehmen in Regionen mit Vollbeschäftigung oft kaum Azubis.

Durch die Übernahme von Unterkunfts- und Mobilitätskosten für Azubis und Praktikanten soll diese Lücke im neuen Weiterbildungsgesetz ebenso geschlossen werden.

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