Arbeitsbescheinigungen elektronisch annehmen

BEA seit Januar 2023 Pflicht

BEA steht für Bescheinigung elektronisch annehmen und bezeichnet das Verfahren, bei dem Arbeitgeber:innen Arbeitsbescheinigungen an die Arbeitsagentur übermitteln müssen. Seit Januar muss dies auf elektronischem Wege erfolgen. Hier erfahren Sie mehr.

Bescheinigung elektronisch annehmen

Welche Bescheinigungen sind vom BEA-Verfahren betroffen?

Damit der Datenaustausch erleichtert wird, gilt seit Januar 2023 die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen – für ausnahmslos alle Unternehmen – an die Agentur für Arbeit. Seit 2014 war die digitale Übermittlung bereits freiwillig möglich. Folgende drei Bescheinigungen müssen nun elektronisch übermittelt werden:

  • Arbeitsbescheinigungen zur Berechnung des Arbeitslosengelds,
  • EU-Arbeitsbescheinigungen für den Leistungsbezug im Ausland,
  • Nebeneinkommensbescheinigungen zum Nachweis von Einkünften, die Arbeitnehmer:innen während des Bezugs von Übergangsgeld bei Arbeitsförderung erhalten haben.

Weitere Infos: BA-BEA

Was sind die Vorteile?

Die elektronische Übermittlung an die Agentur für Arbeit bringt einige Vorteile mit sich:

  • Zeitersparnis, da das händische Ausfüllen und Versenden wegfallen.
  • Kostenersparnis aufgrund der Zeitersparnis und dem Wegfall der Druck- und Versandkosten.
  • Sie erhalten als Arbeitnehmer:in die Annahme der Bescheinigung quittiert.
  • Der Nachweis der übermittelten Daten geht direkt von der Agentur für Arbeit an den:die Arbeitnehmer:in.
  • Schnellere Bearbeitung der Anträge (z. B. bei Zahlung von Arbeitslosengeld).

 

Wie funktioniert die BEA?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Bescheinigungen an die Agentur für Arbeit zu übermitteln:

  • Die Übermittlung kann mittels der Lohnabrechnungssoftware erfolgen.
  • Sie können die Übermittlung über die elektronische Ausfüllhilfe sv.net vornehmen.

 

Hinweis: Die Agentur für Arbeit hat für Fragen eine kostenlose BEA-Hotline eingerichtet, die Sie unter folgender Nummer erreichen: 0800 4555527. Weiterführende Informationen gibt es auch auf der Webseite der Agentur für Arbeit, bei technischen Fragen in Bezug auf die elektronische Ausfüllhilfe sv.net hilft der Kundensupport des ITSG weiter.

Fehlerhafte Bescheinigung übermittelt – was nun?

Ist aufgrund eines Fehlers eine nachträgliche Änderung der Bescheinigung nötig, füllt der:die Zuständige die Bescheinigung einfach erneut aus und übermittelt sie. Er:sie erhält von der Agentur für Arbeit dann eine Änderungsmitteilung.

Hier erfahren Sie mehr über das BEA Verfahren und über das SP_Data Modul "BA-BEA"!

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