Aktuelles Konjunkturpaket

Steuerliche Maßnahmen und Sonderprämien für Ausbildungsbetriebe

Mit einem umfangreichen Konjunktur- und Zukunftspaket will die Bundesregierung die Unternehmen in der Corona-Zeit entlasten. Wir informieren Sie über die wichtigsten Maßnahmen und was Arbeitgeber darüber wissen sollten.

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Ausbildungsbemühung wird gesondert honoriert

Viele Ausbildungsbetriebe können aufgrund der hohen Umsatzeinbußen derzeit keine Lehrlinge einstellen. Mit den neuen Hilfen im Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Ausbildungsjahr 2020/21 unterstützt werden. Für jeden Monat, in dem der Arbeitsausfall im Betrieb bei mindestens 50 % liegt, übernimmt der Staat bis Ende des Jahres 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung. Damit sollen Firmen auch in Krisenzeiten ihre Ausbildungsaktivitäten aufrechterhalten. Die Azubis können so ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen.

Mit zusätzlichen Prämien will die Bundesregierung Firmen ermuntern, auch weiterhin neue Lehrverträge abzuschließen: Unternehmen, die 2020 genauso viele Ausbildungsplätze wie in den vergangenen drei Jahren anbieten, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine Prämie von 2.000 Euro. Diese Prämie wird bei Übernahme nach der Probezeit fällig. Steigern Unternehmen ihr Ausbildungsangebot, bekommen sie für jeden zusätzlichen Ausbildungsplatz eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro.

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Senkung der Mehrwertsteuer

Als wichtigste Hilfsmaßnahme für Unternehmen wird ab 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Mit diesen reduzierten Steuersätzen soll der Binnenkonsum angekurbelt werden, z. B. für Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs.

Da die Einführung für die Unternehmen sehr kurzfristig entschieden wurde, müssen diese rasch handeln und z. B. Kassensysteme und Finanzbuchhaltung anpassen.

Sozialgarantie deckelt Sozialversicherungsausgaben

Um Unternehmen und Verbraucher finanziell zu entlasten, sollen Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 bei maximal 40 Prozent gedeckelt werden. Mit milliardenschweren Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt will die Regierung mit dieser Sozialgarantie steigende Lohnnebenkosten verhindern. Diese Maßnahme soll die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer schützen und Arbeitgebern Kostentransparenz ermöglichen.


Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Kinderbonus für Familien

Alleinerziehende erhalten einen höheren steuerlichen Entlastungsbetrag, um den gestiegenen Betreuungsaufwand in der Corona-Zeit auszugleichen. Bisher konnten sie bei bestimmten Voraussetzungen 1.908 Euro jährlich geltend machen. Für die Jahre 2020 und 2021 soll der Entlastungsbetrag auf 4.008 Euro angehoben werden. Dies geschieht durch einen zeitlich begrenzten Erhöhungsbetrag in Höhe von 2.100 Euro, der über einen lohnsteuerlichen Freibetrag beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden kann. Der Freibetrag wird dann bei der Berechnung der Lohnsteuer und bei ELStAM berücksichtigt. Ohne Antrag erhalten Alleinerziehende die Entlastung rückwirkend über die Einkommensteuerveranlagung.

Familien erhalten zudem einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro für jedes Kind, für das im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen in zwei gleichen Teilen von jeweils 150 Euro im September und Oktober 2020.

Förderung von Elektro-Dienstfahrzeugen

Das Konjunkturpaket soll gleichzeitig ein Zukunftspaket sein. Daher werden auch Elektro-Dienstfahrzeuge stärker gefördert. Bei reinen Elektro-Dienstwagen ohne Kohlenstoffemission, die auch für den privaten Gebrauch bestimmt sind, erhöht sich die maximale Kaufpreisgrenze von 40 000 Euro auf 60 000 Euro (Bruttolistenpreis). Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 für die Bewertung der privaten Nutzung, die nach dem Stichtag 31.12.2018 angeschafft oder geleast wurden.

Degressive Abschreibung

Für die Jahre 2020 und 2021 können bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, abgeschrieben werden. Damit soll ebenfalls ein steuerlicher Anreiz für Investitionen geschaffen werden.


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