3G-Regel am Arbeitsplatz

Was für Unternehmen gilt

Die Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes geben vor, dass seit dem 24. November 2021 nur noch im Betrieb erscheinen darf, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Dies gilt vorerst bis zum 19. März 2022. Was Unternehmen beachten sollten, lesen Sie hier.

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3G-Nachweise

Arbeitnehmer:innen können folgende Nachweise erbringen:

  • Impfpass/Impfzertifikat (die zweite Impfung muss 14 Tage her sein)
  • Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate)
  • Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Stelle wie einem Testzentrum oder unter Aufsicht des Arbeitgebenden durchgeführt. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist.

Arbeitgebende sind verpflichtet, die Nachweise täglich zu kontrollieren. Allerdings können Arbeitnehmende mit gültigem Impfzertifikat oder Genesenennachweis von diesen täglichen Kontrollen ausgenommen werden.

Hinweis: Die für den Test aufgebrachte Zeit zählt nicht zur Arbeitszeit. Auch dann nicht, wenn der Test im Betrieb durchgeführt wird.

Wer zahlt die Tests?

Arbeitgebende können ihren Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis eine Testmöglichkeit anbieten. Grundsätzlich sind Arbeitgebende aber nicht dazu verpflichtet, die Kosten für die 3G-Nachweise zu tragen. Die Beschäftigten müssen selbst dafür aufkommen, wenn der Arbeitgebende die Kosten nicht freiwillig übernimmt.

Dokumentationspflicht und Datenschutz

Arbeitgebende müssen die Kontrollen täglich dokumentieren. Ausgenommen hierbei sind, wie oben beschrieben, Beschäftigte mit gültigem Impfzertifikat oder Genesenennachweis. Es genügt für die Kontrolle z.B., am Kontrolltag den Vor- und Zunamen der zu kontrollierenden Arbeitnehmer:innen auf einer Liste abzuhaken.

Die erhobenen Daten gehören zu den besonders geschützten Gesundheitsdaten. Arbeitgebende müssen besonders sorgsam damit umgehen und darauf achten, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben. Die Daten müssen nach spätestens 6 Monaten gelöscht werden.

Was geschieht bei Missachtung der 3G-Regel oder wenn der Nachweis verweigert wird?

Verweigern Mitarbeitende einen Nachweis, dürfen sie nicht auf das Betriebsgelände. Sofern kein Homeoffice möglich ist, muss für die Zeit, in der der Mitarbeitende seine Leistung nicht erbringt, kein Lohn gezahlt werden. Weigert sich der:die Beschäftige über einen längeren Zeitraum, so kann er:sie abgemahnt und gekündigt werden.

Wird gegen Kontroll- und Mitführungspflichten von 3G-Nachweisen verstoßen und die 3G-Regel am Arbeitsplatz missachtet, führt bei Kontrollen des Ordnungsamtes bzw. der Polizei zu hohen Strafen von bis zu 25.000 Euro.

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