Mit einer steuerfreien Sonderprämie hat die Bundesregierung eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, um Mitarbeiter während der Corona-Krise zu unterstützen. Unternehmen können dabei ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Sonderprämie von bis zu 1.500 Euro gewähren, um zusätzliche Belastungen durch die Corona-Krise abzumildern. Diese Möglichkeit gilt für alle Berufsgruppen befristet bis zum Jahresende, nicht nur für die sog. "systemrelevanten Berufszweige".
Während der Corona-Krise arbeiten viele Mitarbeiter am Limit: Sie müssen Homeoffice, Homeschooling und Kinderbetreuung stemmen und sorgen sich vielleicht langfristig auch um ihren Arbeitsplatz. Neben der Kurzarbeit gibt es zudem in vielen Branchen auch jede Menge Überstunden – nicht nur in den systemrelevanten Berufen. Mit einer steuerfreien Sonderzahlung, zusätzlichen Sachbezügen oder Zuschüssen können Unternehmen ihre Arbeitnehmer unterstützen, zusätzlich motivieren und ihren Dank für den geleisteten Arbeitseinsatz ausdrücken.
Unternehmen können ihren Beschäftigten in der aktuellen Corona-Krise Beihilfen oder Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen oder als Sachlohn gewähren. Diese Sonderzahlungen können dem Arbeitnehmer in der Zeit vom 1.3. bis 31.12.2020 gewährt werden.
Darunter fallen z. B. Zuschüsse zu Krediten, die Mitarbeiter aufgrund der Corona-Krise aufnehmen mussten. Diese Zuschüsse sind während der gesamten Laufzeit des Darlehens steuerfrei.
Damit die Zahlung nicht beanstandet wird, müssen Arbeitgeber bei der Auszahlung die nachfolgenden Punkte beachten: