Die von der EU erlassene Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union wurde jetzt von der Bundesregierung umgesetzt. Das Gesetz trat zum 1. August 2022 in Kraft. Es zieht u. a. Änderungen im Nachweisgesetz nach sich. Was genau sich ändert erfahren Sie hier.
Bisherige und neue Pflichtangaben
Mit der Änderung im Nachweisgesetz werden die Pflichtangaben erweitert. Schon seit den 90er Jahren müssen Arbeitgeber:innen Daten zum Arbeitsverhältnis schriftlich festhalten, das geschieht i. d. R. im Arbeitsvertrag. Dabei sind folgende Punkte bisher Pflicht:
Seit 1. August 2022 gelten erweiterte bzw. neue Pflichtangaben:
Gestaffelte Aushändigungsfrist und ausgedehnter Geltungsbereich
Der Nachweispflicht mussten Arbeitgeber:innen bis spätestens einen Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses nachgekommen sein. Die Fristen haben sich seit 1. August 2022 ebenfalls geändert:
Die Dokumentation zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts und zur Vereinbarung von Arbeitszeit und Pausen und ggf. Schichtkonzept muss spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen. Bis zum siebten Kalendertag nach Beginn des Arbeitsverhältnisses müssen die meisten Punkte zur Befristung oder Dauer der Probezeit etc. festgehalten sein. Daten wie der Hinweis auf das Kündigungsverfahren müssen bis spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn fixiert sein.
Was gilt für bestehende Arbeitsverhältnisse und Aushilfen?
Aushilfen, die höchstens einen Monat beschäftigt waren, waren bisher vom Nachweisgesetz ausgenommen. Diese Beschränkung gilt nun ebenfalls nicht mehr.
Das geänderte Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitsverträge, die ab dem 1. August 2022 geschlossen werden. Bei älteren Arbeitsverträgen müssen Arbeitgeber:innen nur auf Nachfrage der Arbeitnehmer:innen aktiv werden.
Aber: Ändern sich in bestehenden Verträgen wesentliche Aspekte, müssen diese schriftlich vorliegen und das spätestens am Tag, in dem die Änderungen in Kraft treten. Ausgenommen sind allerdings z. B. Änderungen auf Grundlage von gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.