Manchmal ist es unumgänglich und Arbeitgeber:innen müssen eine Kündigung aussprechen. Dabei müssen sie sich an bestimmte Fristen halten. Hier lesen Sie, welche Kündigungsfristen gelten.
Die Kündigungsfrist beschreibt den Zeitraum zwischen der Kündigungserklärung und dem Ende des Arbeitsvertrags. Sie greift nur bei einer ordentlichen Kündigung und beginnt, sobald das Kündigungsschreiben dem:der Arbeitnehmer:in zugegangen ist.
In § 622 BGB sind die gesetzlichen Kündigungsfristen festgehalten. Allerdings können im Arbeits- oder Tarifvertrag auch abweichende Kündigungsfristen festgelegt werden, sofern diese für den:die Arbeitnehmer:in günstiger sind, als die gesetzlich geregelten. Außerdem ist zu beachten, dass die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist für den:die Arbeitnehmer:in nicht länger sein darf als für die:den Arbeitgeber:in.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber:innen richten sich nach der Betriebszugehörigkeit:
Betriebszugehörigkeit |
Kündigungsfrist |
0 bis 6 Monate (Probezeit) |
2 Wochen zu jedem Tag |
7 Monate bis 2 Jahre |
4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats |
2 Jahre |
1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre |
2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre |
3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
10 Jahre |
4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
12 Jahre |
5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
15 Jahre |
6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
20 Jahre |
7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
In einigen Situationen gibt es abweichende Regelungen:
Es gibt Personengruppen, die nicht oder nur schwer gekündigt werden können. Dazu gehören z. B.: