Werden Arbeitnehmer von der Pflicht entbunden, Ihrer Arbeit nachzukommen, spricht man von einer Freistellung. Welche Arten von Freistellungen es gibt, wer einen Anspruch hat und was eine Freistellung für die Anmeldung bei der Sozialversicherung bedeutet, lesen Sie hier.
Bezahlte und unbezahlte Freistellung
Bei Freistellungen unterscheidet man zwischen unbezahlten und bezahlten Freistellungen. Einen allgemeinen Anspruch auf unbezahlte Freistellung haben Arbeitnehmer nicht. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben oder dem Arbeitsvertrag.
Fälle, in denen Arbeitnehmer unbezahlt freigestellt werden:
Fälle, in denen Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung haben:
Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer außerdem für Vorstellungsgespräche und Termine bei der Arbeitsagentur bezahlt freistellen.
Widerrufliche und unwiderrufliche Freistellung
Neben der bezahlten und unbezahlten Freistellung unterscheidet man auch zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung. Eine widerrufliche Freistellung bedeutet, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmer wieder dazu auffordern können, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Eine widerrufliche Freistellung ist z. B. ein Urlaub.
Sprechen Arbeitgeber eine unwiderrufliche Freistellung aus, können sie den Mitarbeiter nicht wieder in dem noch bestehenden Arbeitsverhältnis einsetzen. Eine unwiderrufliche Freistellung kann z. B. bei einer Kündigung ausgerufen werden für die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber verzichtet dann auf sein Recht, den Arbeitnehmer bei Bedarf doch noch einsetzen zu können.
Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Eine unwiderrufliche Freistellung bedeutet die Beschäftigungslosigkeit des Arbeitnehmers, jedoch nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Zeit, in der der Arbeitnehmer bezahlt freigestellt ist, besteht das Arbeitsverhältnis nach wie vor. Darum sind Arbeitgeber auch dazu verpflichtet, weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, bis das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung, die länger als einen Monat andauert, muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter von der Sozialversicherung abmelden und der Mitarbeiter sich selbst versichern.