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Betriebsarzt-Pflicht für Arbeitgeber:innen

Geschrieben von SP_Data Zukunft HR | 10.11.22 10:33

Was die Pflicht für Unternehmen bedeutet

Unfälle und Belastungen am Arbeitsplatz verursachen hohe Kosten: Genau das wollen Betriebsärzt:innen verhindern. Sie unterstützen Arbeitgeber:innen bei allen Fragen rund um den Arbeitsschutz und beraten bei der Unfallprävention. Hier erfahren Sie mehr über die Betriebsarzt-Pflicht und die Vorgaben für Arbeitsmediziner:innen.

Was machen Betriebsärzt:innen?

Betriebsärzt:innen sind Fachärzt:innen für Arbeitsmedizin und beraten Unternehmen zu allen Fragen rund um den Gesundheitsschutz, der betrieblichen Gesundheitsförderung, der Prävention und der Rehabilitation.

Ihr Ziel ist es, dabei für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen. Daher geht es bei der betriebsärztlichen Betreuung in der Regel um präventive Maßnahmen. Denn viele Krankheiten entstehen durch (Fehl-)Belastungen bei der Arbeit. Aus diesem Grund sind Betriebsärzt:innen wichtig, um Krankheitskosten durch Arbeitsunfähigkeiten, Fehltage oder Burnout zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Dabei helfen die Präventionsangebote und Gesundheitsschutzmaßnahmen der Arbeitsmediziner:innen, um Belastungen, Gefahrensituationen und Unfälle von Arbeitnehmer:innen zu vermeiden.

 

Aufgaben von Betriebsärzt:innen

Gemäß ihres Beratungsauftrags unterstützen Betriebsärzt:innen Arbeitgeber:innen konkret bei:

  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsorganisation und der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (z. B. mittels Gefährdungsbeurteilungen)
  • der Unfallverhütung und bei Ersten Hilfe- und Notfallmaßnahmen,
  • Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess,
  • der arbeitsmedizinischen Gesundheitsvorsorge.

In einer arbeitsmedizinischen Sprechstunde beraten und untersuchen Betriebsärzt:innen die Beschäftigten und dokumentieren die Untersuchungsergebnisse. Sie weisen die Beschäftigten auf mögliche gesundheitliche Folgen von Gefahren durch gesundheitsgefährdende Stoffe oder Belastungen hin und machen auf Präventionsmöglichkeiten aufmerksam. Die Beratung anhand der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung zur Vorsorge kann auch in der Gruppe durchgeführt werden.

Zu den Aufgaben der Betriebsärzt:innen gehört es allerdings nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer:innen zu überprüfen. Denn Betriebsärzt:innen unterliegen der Schweigepflicht.

 

Wann benötigt man Betriebsärzt:innen

Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Unternehmen schon ab einem Beschäftigten einen Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin beauftragen, um sich zu allen Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz beraten zu lassen. Dies wird in mehreren Vorschriften geregelt.

Bei den meisten Betrieben gibt es allerdings keinen fest angestellte:n Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin. Es genügt, wenn ein:e externe:r Arbeitsmediziner:in oder ein arbeitsmedizinischer Dienst in regelmäßigen Abständen in den Betrieb kommt und Sprechstunden anbietet.