BEA steht für Bescheinigung elektronisch annehmen und bezeichnet das Verfahren, bei dem Arbeitgeber:innen Arbeitsbescheinigungen an die Arbeitsagentur übermitteln müssen. Seit Januar muss dies auf elektronischem Wege erfolgen. Hier erfahren Sie mehr.
Damit der Datenaustausch erleichtert wird, gilt seit Januar 2023 die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen – für ausnahmslos alle Unternehmen – an die Agentur für Arbeit. Seit 2014 war die digitale Übermittlung bereits freiwillig möglich. Folgende drei Bescheinigungen müssen nun elektronisch übermittelt werden:
Die elektronische Übermittlung an die Agentur für Arbeit bringt einige Vorteile mit sich:
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Bescheinigungen an die Agentur für Arbeit zu übermitteln:
Hinweis: Die Agentur für Arbeit hat für Fragen eine kostenlose BEA-Hotline eingerichtet, die Sie unter folgender Nummer erreichen: 0800 4555527. Weiterführende Informationen gibt es auch auf der Webseite der Agentur für Arbeit, bei technischen Fragen in Bezug auf die elektronische Ausfüllhilfe sv.net hilft der Kundensupport des ITSG weiter.
Ist aufgrund eines Fehlers eine nachträgliche Änderung der Bescheinigung nötig, füllt der:die Zuständige die Bescheinigung einfach erneut aus und übermittelt sie. Er:sie erhält von der Agentur für Arbeit dann eine Änderungsmitteilung.
Hier erfahren Sie mehr über das BEA Verfahren und über das SP_Data Modul "BA-BEA"!