20.08.2019

Wenn der Bürohund bellt – Tiere am Arbeitsplatz

Haben Tiere eine Daseinsberechtigung im Büro?

Stressmanager oder Belästigung? An Tieren im Büro scheiden sich die Geister. Dabei belegen Studien, dass Vierbeiner ein wirksames Mittel gegen Arbeitsstress sind und die Zufriedenheit der Arbeitnehmer erhöhen können. Was das Arbeitsrecht zum Thema vorsieht, lesen Sie hier.

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Gespaltene Meinung zu Tieren

Laut einer Umfrage der Jobbörse Monster sind die Deutschen gespalten, was das Thema anbelangt. 50 Prozent sind der Ansicht, dass Hund, Katze und Co. sich positiv auf das Arbeitsklima auswirken. Dem stehen 47 Prozent skeptisch gegenüber: für sie haben Tiere am Arbeitsplatz einen eher negativen Effekt auf das Arbeitsumfeld.

Dass die Deutschen aber insgesamt ein tierliebes Volk sind, belegt eine Statista-Erhebung: In Deutschland leben demnach rund 34 Millionen Haustiere. In keinem anderen Land der Europäischen Union werden mehr Haustiere gehalten.

 

Positive Effekte der Vierbeiner

Der Bundesverband Bürohund verweist unter Berufung auf verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen auf die positiven Auswirkungen, die das Halten von Tieren am Arbeitsplatz haben kann. So soll sich nicht nur die körperliche Gesundheit der Arbeitnehmer bessern, sondern auch das Betriebsklima freundlicher, der Stress reduziert und die Kommunikation optimiert werden.

Auch für Arbeitgeber sollen Tiere am Arbeitsplatz eindeutige Vorteile haben. Die Erlaubnis, Tiere mit ins Büro zu bringen, soll sich positiv auf die Arbeitgebermarke, das Recruiting und die Mitarbeiterbindung auswirken. Eine Umfrage des Bundesverbands hat zudem ergeben, dass für den Großteil der Befragten die Einführung von Hunden am Arbeitsplatz einfach war und auch tatsächlich eine Verbesserung des Arbeitsklimas und der Work-Life-Balance bemerkbar wurde.


Arbeitgeber legt Regelungen fest

Auch wenn Bürohunde positive Auswirkungen auf Betriebsklima und Wohlbefinden haben, gibt es aber keinen rechtlichen Anspruch darauf, seinen Hund an den Arbeitsplatz mitzubringen. Arbeitnehmer müssen grundsätzlich den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, bevor sie einen Hund mit ins Büro bringen. Tun sie das nicht, droht ihnen eine Abmahnung und in wiederholten Fällen sogar die Kündigung.


Das gilt auch für den Fall, dass der Arbeitgeber in der Vergangenheit eine Erlaubnis erteilt hat, diese dann aber später wieder zurückzieht. So entschied das LAG Düsseldorf 2014, dass eine Angestellte, die ihren Hund drei Jahre lang mit ins Büro brachte, keinen Rechtsanspruch darauf hat, den Hund auch in Zukunft mitzunehmen. Der Arbeitgeber hatte ihr das Hundeverbot ausgesprochen, nachdem der Hund wiederholt verhaltensauffällig wurde. So hat bei der Frage, ob am Arbeitsplatz gebellt werden darf oder nicht, das letzte Wort der Arbeitgeber.

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