Steuerfrei seit 2019: Jobticket, Dienstrad oder E-bike
Regierung fördert umweltfreundliche Fortbewegungsmittel
Seit 2019 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern wieder Jobtickets steuerfrei anbieten. Auch bei der Überlassung eines Dienstfahrrads oder eines Dienst-E-Bikes bleiben die gewährten geldwerten Vorteile steuerfrei. Der Gesetzgeber möchte damit die Nutzung umweltfreundlicher Fortbewegungsmittel für den Weg zur Arbeit fördern.
Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Arbeitgeber die Leistungen für Jobtickets und die Überlassung der Fahrräder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, als sog. on-top-Leistung. Handelt es sich jeweils um eine Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlung), z.B. beim E-Bike-Leasing, gilt die Steuerbefreiung nicht. Bei solchen Vertragsgestaltungen bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass 1 % für die privaten Fahrten versteuert werden muss.
Fahrrad oder Kfz?
Dienstfahrräder oder E-Bikes sind allerdings nur dann steuerbefreit, wenn sie verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft werden (sog. Pedelecs ohne Kennzeichen- bzw. Versicherungspflicht mit einer maximalen Geschwindigkeit bis 25 km/h). Für E-Bikes, die als Kraftfahrzeug gelten (sog. S-Pedelecs mit Kennzeichen- und Versicherungspflicht), gelten die allgemeinen Regeln der Dienstwagenbesteuerung (1%-Methode).
Jobticket auch für private Fahren steuerfrei
Jobtickets sind Monats- oder Jahresfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, die Unternehmen bei einem Verkehrsbetrieb kaufen und an ihre Mitarbeiter ausgeben. Mit dem (meist verbilligten) Jobticket können die Mitarbeiter öffentliche Verkehrsmittel innerhalb einer bestimmten Region oder Verkehrszone zu besonderen Konditionen nutzen.
Seit 2019 sind diese Jobtickets oder Zuschüsse für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (außer Taxis und Flüge) zur ersten Tätigkeitsstätte steuerfrei.
Damit die Leistungen steuerfrei gewährt werden, müssen die Arbeitnehmer die genutzten Fahrausweise vorlegen, da sie die Höhe ihrer Auslagen nachweisen müssen. Steuerbefreit sind auch übertragbare Monatskarten, die z.B. privat oder von weiteren Familienmitgliedern genutzt werden können.
Diese Steuerbefreiung für Jobtickets existierte schon einmal bis 2003. Die erneute Einführung soll nun Arbeitnehmer dazu bewegen, für die tägliche Fahrt zur Arbeit auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Daher sind Fahrkostenzuschüsse für Fahrten mit dem eigenen PKW oder ein dafür zur Verfügung gestellter Dienstwagen (geldwerter Vorteil) weiterhin lohnsteuerpflichtig.