Neues zum Mutterschutz

Informationen für Personalverantwortliche

Seit Januar 2018 sind umfängliche Änderungen des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten. Damit wurde der gesetzlich geregelte Mutterschutz erstmals nach 65 Jahren reformiert. Die Bundesregierung unterstützt Sie als Personalverantwortliche mit Informationsmaterial bei der Umsetzung der neuen Vorgaben. Personalsoftwarelösungen können Ihnen die korrekte Abwicklung dieses komplexen Sachverhaltes sehr erleichtern.

 

csm_Mutterschutz_147058296_S_1dbe256dca

Neuer Leitfaden zum Mutterschutzgesetz veröffentlicht

Am 4. Juli 2018 nahm der Ausschuss für Mutterschutz seine Arbeit auf. Er wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gegründet, um Betriebe bei der Umsetzung des neuen Mutterschutzgesetzes in die Praxis zu beraten. Zwei hilfreiche Broschüren stehen nun im Netz zur Verfügung: der bereits seit Januar existierende „Arbeitgeberleitfaden? und ganz aktuell der „Leitfaden Mutterschutzgesetz? für Arbeitnehmerinnen. Beide Publikationen sind für Personaler sehr informativ. Sie können auf der Internetseite des BMFSFJ kostenlos heruntergeladen werden.

Änderungen im Mutterschutzrecht 2018

Unter dem Gesichtspunkt der Personalabrechnung bedeuten die Änderungen hauptsächlich eine Ausweitung des Mutterschutzes auf einen größeren Mitarbeiterkreis und auf längere Zeiträume. Trotzdem bringt die Reform neue Pflichten und Aufgaben für Sie als Personalverantwortliche mit sich. Unter anderem müssen Sie folgende Neuerungen beachten: 

  • Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen
  • Längere Schutzfrist für Mütter von behinderten Kindern
  • Umfassender Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt
  • Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz inklusive Dokumentationspflicht
  • Beschäftigungsverbot von Schwangeren für Arbeiten in vorgegebenem Zeittempo
  • Erweiterte Regeln des Verbots von Mehr- und Nachtarbeit

Komplexes fehlerfrei abrechnen

Gesetzliche Änderungen in der Personalabrechnung können schnell Quelle vielfältiger Fehler sein. Mit einer weitgehenden Automatisierung der Prozesse minimieren Sie dieses Risiko. Eine mit den neuen Vorgaben programmierte Personalabrechnungslösung berücksichtigt automatisch die neuen Mutterschutzfristen, berechnet das Mutterschaftsgeld auch für die neuen Empfängergruppen wie Schülerinnen und Studentinnen und führt die dazugehörenden Meldeverfahren durch. Integrierte Module garantieren einen korrekten Workflow mit den Einzugsstellen, um zum Beispiel Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz zu beantragen. 

 

Tipp zum rechtssicheren Vorgehen

Beim Mutterschutz geht es um mehr als die Personalabrechnung. Auch bei allen anderen Aufgaben müssen Fehler vermieden werden. Wir empfehlen, eine digitale Formularsammlung anzulegen, in der alle benötigten Vorlagen in aktueller Form vorhanden sind. Vom Muster für die Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz bis hin zum Antrag auf Elternzeit erleichtert eine solche Sammlung den Personalabteilungen ein rechtssicheres Vorgehen. 

 

Mit SP_Data alle Anforderungen abdecken

In den Monaten nach Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes haben wir von unseren Kunden positives Feedback zu unserer Personalabrechnungslösung erhalten. Alle Anforderungen des Mutterschutzes sind vollständig digital abgebildet und selbsterklärend zu bedienen. Zusätzlich bescheinigt die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) unserer Lösung eine erhöhte Verfahrenssicherheit, weshalb wir unseren Anwendern auch eine erhöhte Automatisierung der Prozesse bieten können. Natürlich stehen wir Ihnen überdies jederzeit zur Beratung zur Verfügung.

Neuer Call-to-Action

Neueste Beiträge

11.10.2018

Vier-Tage-Woche

Eine Schnapsidee? Die...

lesen
11.10.2018

Arbeitsunfähig im Ausland

Was ist zu tun? Gibt es hier auch...

lesen
11.10.2018

Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft

Neue Regeln, viel Aufwand Zum 1....

lesen
11.10.2018

Neues Gesetz für Familien

Die Familienstartzeit soll kommen...

lesen
SP_Data GmbH & Co. KG
Engerstraße 147
Herford
NRW
Telefon: 05221 9140 0

Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 3714, persönlich haftende Gesellschafterin:

SP_Data Verwaltungs GmbH, Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 5300.

Geschäftsführer: Diplom-Wirtschaftsingenieur Stefan Post.

Impressum