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Neues Weiterbildungsgesetz in Kraft

Geschrieben von SP_Data Zukunft HR | 07.08.23 07:01

Stärkung von Aus- und Weiterbildung

Das neue „Gesetz zur Stärkung von Ausbildung und Weiterbildung“ soll die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung ausweiten. Die wichtigsten Maßnahmen heißen Ausbildungsgarantie, Qualifizierungsgeld und Weiterbildungsförderung. Das Gesetz wurde am 20. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die konkrete Ausgestaltung der genannten Punkte:

Die Ausbildungsgarantie

Diese Garantie beinhaltet unterstützende Angebote für junge Menschen, um leichter einen passenden Ausbildungsplatz zu bekommen. Allerdings wird kein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz geschaffen. Die Angebote wurden geschaffen, weil viele Schüler nach ihrem Abschluss offenbar keinen Ausbildungsplatz finden.

Konkret geht es um Maßnahmen wie einen neuen Mobilitätszuschuss für weiter entfernt liegende Ausbildungsplätze, um Praktika zur Berufsförderung oder um die praktische Unterstützung bei der Ausbildungssuche durch das Jobcenter. Auch die außerbetriebliche Ausbildung soll als Ergänzung zur betrieblichen Regelausbildung erweitert werden, um jungen Menschen ohne Ausbildungsplatz eine berufliche Perspektive zu geben.

Das Qualifizierungsgeld

Die bereits etablierte Weiterbildungsförderung soll um ein neues Qualifizierungsgeld ergänzt werden. Dieses Geld sollen Betriebe mit Beschäftigte erhalten, denen aufgrund des rasanten strukturellen Wandels in der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, welche allerdings bei entsprechender Fortbildung weiterhin im Betrieb arbeiten könnten. Betroffene Arbeitnehmer sollen während ihrer Weiterbildung dieses Qualifizierungsgeld bekommen und ohne Entgeltfortzahlung von der Arbeit freigestellt werden. Ihre Arbeitgeber müssten im Gegenzug allerdings die Kosten für die Weiterbildung tragen. Eine Ausnahme gilt künftig für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten: Diese müssen keine Weiterbildungsmaßnahmen mehr finanzieren.

Voraussetzung für den Erhalt des Qualifizierungsgeldes ist ein Weiterbildungsumfang von mindestens 120 Stunden. Außerdem wird das Geld für längstens 3,5 Jahre gezahlt.

Die Höhe des neuen Qualifizierungsgeldes orientiert sich am Kurzarbeitergeld und beträgt 60 Prozent des Nettogehaltes bei Beschäftigten ohne unterhaltspflichtige Kinder sowie 67 Prozent des Nettogehaltes bei Beschäftigten mit unterhaltspflichtigen Kindern. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, diese Beträge aufzustocken.

Die Weiterbildungsförderung

Die Weiterbildungsförderung soll durch feste Fördergelder in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und eine drastische Reduzierung der Kombinationen von Fördermöglichkeiten entflechtet und damit vereinfacht werden. Bisher galten in diesem Bereich sehr komplexe und intransparente Regelungen.