Arbeitszeitkonten sind bei Arbeitgebern beliebt: Sie bieten Flexibilität im Unternehmensalltag und machen es möglich, Mitarbeiter je nach Auftragslage zielgerichtet einzusetzen. Rechtlich müssen Arbeitgeber dabei einiges beachten.
Eine allgemeingültige Definition des Begriffs gibt es nicht, oft wird der Begriff jedoch synonym für ein Gleitzeitkonto, ein Ansparkonto oder ein betrieblich gesteuertes Zeitkonto benutzt. Alle Modelle halten die geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers fest – somit auch Plus- und Minusstunden, die die vertragliche Arbeitszeit über- oder unterschreiten.
Am häufigsten kommen Zeitkonten wie Gleitzeit-, Überstunden- oder Jahresarbeitszeitkonten zum Einsatz, um damit die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Davon profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer: Sie helfen einerseits betriebliche Arbeitsspitzen auszugleichen, dienen aber auch Arbeitnehmern, um ihre privaten Termine besser koordinieren zu können.
Langzeitkonten oder Lebensarbeitszeitkonten unterscheiden sich von normalen Arbeitszeitkonten: Hier können die Mitarbeiter Arbeitszeit z.B. für längere Auszeiten oder einen früheren Ruhestand mit ansammeln. Diese gesammelten Zeiten können die Mitarbeiter ansparen, um Einkommensverluste für längere Freistellungen zu minimieren.
Die Einführung von Arbeitszeitkonten durch den Arbeitgeber darf nicht ohne gesetzliche Grundlage erfolgen. Ihr muss z. B. eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder tarifliche Bestimmungen zugrunde liegen.
Wird das Zeitkonto im Arbeitsvertrag geregelt, sollten Arbeitgeber den maximal zulässigen Ausgleichszeitraum im Arbeitsvertrag festhalten, um dem Transparenzgebot für arbeitsvertragliche Formularklauseln zu entsprechen. Ansonsten genügt es, wenn im Arbeitsvertrag auf die jeweiligen betrieblichen Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit eingegangen wird.
Oft werden Zeitkontenmodelle durch Betriebsvereinbarungen geregelt, denn der Betriebsrat hat bei der Einführung und Ausgestaltung ein Mitspracherecht. Die Betriebsvereinbarung sollte alle wichtigen Punkte zum Arbeitszeitkonto regeln, darunter die maximale Anzahl der Plus- oder Minusstunden sowie den Ausgleichszeitraum und die Insolvenzsicherung.
In Tarifverträgen finden sich zumeist die Rahmenbedingungen für die flexible Arbeitszeit. Ein Verweis auf die tarifvertraglichen Bestimmungen genügt, um die Zeitkontenregelungen zum Bestandteil des Arbeitsvertrages zu machen.
Werden Arbeitszeitkonten eingesetzt, gelten ebenfalls die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG): Auch hier müssen also auch die werktäglichen Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeiten eingehalten werden.
Erhalten Arbeitnehmer den Mindestlohn, dürfen die Arbeitsstunden die vertraglich geregelte Arbeitszeit um nicht mehr als 50 Prozent übersteigen. Weitere Stunden müssen am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats vergütet werden.
Die Vorteile eines Arbeitszeitkontos sind klar: Arbeitgeber bieten damit ihren Mitarbeitern mehr Flexibilität und sie können auch besser auf eine schwankende Auftragslage reagieren. Dank flexibler Arbeitszeiten sind Mitarbeiter zufriedener, da sie nicht von starren Arbeitszeiten eingeengt werden und ihre Arbeitszeit selbst beeinflussen können.
Arbeitszeitkonto sind zwar aufwändiger zu führen, da aber Arbeitgeber sowieso gesetzlich dazu verpflichtet sind die Überstunden aufzuzeichnen, hält sich der Mehraufwand in Grenzen.