Im Laufe des Berufslebens wünschen sich viele Mitarbeiter eine Auszeit – sei es weil die Kinder klein sind, die Eltern Pflege benötigen, man sich weiterbilden oder früher in Rente gehen möchte. Neben der klassischen Altersteilzeit bieten dafür viele Unternehmen ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto an, um Mitarbeitern eine längere Auszeit mit finanzieller Absicherung zu ermöglichen
Ein Lebensarbeitszeitkonto ist mit einem Sparkonto zu vergleichen. Auf dieses fließen Überstunden, übrige Urlaubtage, Mehrarbeitszeiten oder auch Teile des normalen Gehalts oder Prämien. Die Zeiten, die auf das Konto fließen, werden in Geld umgerechnet und gutgeschrieben. Die Sparbeträge werden zudem auf Basis der Bruttoeinkünfte berechnet und werden somit erst in der Freistellungsphase zum gültigen Steuersatz steuerpflichtig.
Hat ein Mitarbeiter über das Lebensarbeitszeitkonto genügend finanzielle Rücklagen für eine Auszeit z. B. ein Sabbatical angespart, kann er diese in Rücksprache mit seinem Arbeitgeber nehmen. Dabei läuft das Arbeitsverhältnis weiter und der Mitarbeiter ist auch weiter über den Arbeitgeber sozialversichert. Das ist ein klarer Vorteil, denn bei unbezahlten Auszeiten müssen sich Mitarbeiter privat krankenversichern und haben i. d. R. keine finanziellen Einkünfte.
In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten der Altersteilzeit. Mitarbeiter haben die Wahl zwischen dem Blockmodell oder dem Gleichverteilungsmodell:
Viele Arbeitnehmer schrecken jedoch davor zurück, früher in Rente zu gehen, da sie mit finanziellen Einbußen rechnen müssen. Für jeden Monat, den ein Mitarbeiter früher in Rente geht, werden vom Staat 0,3% der monatlichen Bezüge gestrichen. Die Kombination von Altersteilzeit und einem Lebensarbeitszeitkonto bietet Mitarbeitern die Möglichkeit, finanzielle Einbußen zu umgehen und mit einer schrittweisen Arbeitszeitreduzierung ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen.
Ein Lebensarbeitszeitkonto bietet eine Alternative zur betrieblichen Altersversorgung, da der Gesetzgeber hierfür wenig Restriktionen vorgibt. Guthaben bei langen Laufzeiten der Zeitwertkonten können chancenreicher investiert und auch bereits vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Für Arbeitgeber gelten einige rechtliche Voraussetzungen, die sie zu erfüllen haben. So müssen sie die Einzahlungen der Mitarbeiter auf ein Zeitwertkonto gegen eine Insolvenz absichern. Laut Gesetzgeber müssen Zeitwertkonten dann abgesichert sein, wenn das Guthaben das dreifache des monatlichen Gehalts übersteigt und wenn es bereits 27 Monate bestanden hat. Zudem müssen Arbeitgeber eine Wertguthabenversicherung mit den Mitarbeitern vereinbaren, die die Rahmenbedingungen zu den Zeitwertkonten festlegt.
Pro:
Contra: