Befristete Arbeitsverträge sind oft Alltag in den Unternehmen. Zwar sollte man gerade in Zeiten des vielbeschworenen Fachkräftemangels denken, dass sie ein Auslaufmodell sind. Doch das Gegenteil ist der Fall: Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse in Deutschland stieg in den vergangenen Jahren auf 2,8 Millionen befristet Beschäftigte (2016), insgesamt sind dies 8,5% aller Arbeitnehmer. Besonders oft sind demnach 25- bis 34-Jährige befristet beschäftigt, ihr Anteil lag 2016 bei 18,1%.
Vor allem die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen war ein großes Streitthema in den Koalitionsgesprächen zwischen SPD und CDU. Denn gerade junge Arbeitnehmer werden häufig erstmal nur zeitlich befristet eingestellt. Deren Familienplanung ist dadurch oft ungewiss und schwierig. Doch die Arbeitgeber verteidigen die Befristungen, weil sie flexibel bei ihrer Personalplanung sein wollen und im Zuge des zunehmenden globalen Konkurrenzkampfs meist auch sein müssen. Gerade wenn Arbeitnehmer nur vorübergehend gebraucht werden oder die wirtschaftliche Situation stark schwankend ist, befristen Arbeitgeber gerne und oft neue Arbeitsverhältnisse. Genutzt wird diese Möglichkeit auch, um die Probezeit bei neuen Mitarbeitern zu verlängern.
Gerade im wissenschaftlichen Bereich sind befristete Arbeitsverträge gang und gäbe: 93 % der angehenden Wissenschaftler waren im Jahr 2014 „nur“ befristet angestellt. Der Bundesbericht über den Wissenschaftlichen Nachwuchs 2017 stellte fest, dass es im universitären Bereich und in der Forschung kaum berufliche Sicherheiten gibt, hier dominieren gar kurzfristige Ketten-Beschäftigungsverträge. Mit solchen unsicheren Perspektiven lassen sich Familie und akademische Karriere aber kaum vereinbaren. Daher verschieben viele Nachwuchswissenschaftler die Familienplanung und bleiben auch deutlich häufiger ungewollt kinderlos. Schon länger fordert daher die Bildungsgewerkschaft GEW eine Entfristungsoffensive.
Bei den Verhandlungen zwischen SPD und CDU kam es nun zu einem Kompromiss. So sollen sachgrundlose Befristungen nur noch für 18 Monate mit einer Verlängerung statt 24 Monate mit drei Verlängerungen möglich sein. Auch die Unternehmensgröße spielt künftig eine wichtige Rolle. Arbeitgeber, die mehr als 75 Angestellte beschäftigen, dürften nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Überschreitet ein Arbeitgeber diese Quote, gelten die weiteren sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse als unbefristet geschlossene Arbeitsverhältnisse.
Hinweis: Quote bei jeder Neueinstellung überprüfen
Wird diese Regelung von der neuen Regierung beschlossen, sollten Arbeitgeber künftig also unbedingt auf die Befristungsquoten achten, auch wenn dies einigen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen wird.
Aber auch Kettenbefristungen mit Sachgrund sollen künftig eingeschränkt werden. Eine Befristung mit Sachgrund soll nicht mehr möglich sein, wenn es bei einem Arbeitgeber zuvor schon ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse gab, die insgesamt fünf oder mehr Jahre dauerten. Auch Leiharbeitsverhältnisse durch verschiedene Verleiher sollen dazuzählen. Erst nach einer Karenzzeit von drei Jahren darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter erneut befristet beschäftigen, wenn die Höchstdauer von fünf Jahren erreicht ist. Dies wäre eine Neuregelung, denn bislang gab es keine solchen Karenzzeiten für Sachgrundbefristungen.