Home Office auf dem Vormarsch

Welche Regeln gelten?

Vom Frühstück direkt an den Schreibtisch und zwischendurch noch den bestellten Handwerker reinlassen: Viele Beschäftigte schätzen es sehr, wenn sie Arbeit und Privatleben flexibel verbinden und mobil von zuhause oder unterwegs arbeiten können. Ohne lästige Staus und lange Anfahrtswege sparen sie viel Zeit und Energie. Doch welche gesetzlichen Regelungen gelten beim Home Office und mobilem Arbeiten?

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WLAN, Notebook und Smartphone machen es möglich, von zuhause oder unterwegs auf Firmennetze und -systeme zuzugreifen. Damit können Mitarbeiter zunehmend ortsunabhängig arbeiten. Statistiken zeigen, dass mittlerweile jedes dritte Unternehmen seinen Mitarbeitern die Möglichkeit anbietet, zumindest teilweise von zuhause zu arbeiten. Immerhin 43 % der Unternehmen erwarten, dass der Anteil weiter steigen wird. Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber rechtlich zwischen Home Office und Mobilarbeit, daher sollten Arbeitgeber ebenfalls die Unterschiede kennen.

 

Was ist gesetzlich geregelt?

Das mobile Arbeiten ist bislang noch nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, dennoch spricht nichts gegen die generelle Zulässigkeit. Auch den Begriff „Home Office“ kennt der Gesetzgeber so nicht, er spricht stattdessen von Telearbeit. Bei der Telearbeit müssen der Umfang und die Dauer vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz im Privatbereich des Mitarbeiters ausstatten und dafür sorgen, dass dieser die Anforderungen an Telearbeitsplätze laut Arbeitsstättenverordnung (§ 2 Abs. 7) erfüllt. Dabei gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei Arbeitsplätzen im Betrieb. Der Arbeitnehmer ist dann auch dazu verpflichtet, die Arbeit von diesem Arbeitsplatz aus zu erledigen.

 

Worin unterscheiden sich Telearbeit und mobiles Arbeiten?

Auch Mobilarbeiter nutzen moderne Informations- und Kommunikationssysteme, um sich mit mobilen Endgeräten (Handy, Laptop, Tablet) in die Firmennetze einzuloggen. Allerdings ist die Mobilarbeit an keinen festen Arbeitsplatz gebunden. Der Mitarbeiter kann auch im Zug, im Hotel oder am Küchentisch arbeiten, unabhängig von festen Arbeitszeiten und Arbeitsplätzen. Daher handelt es sich bei der Mobilarbeit nicht um Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung und unterliegt auch nicht dessen Regelungen.

 

Was gilt bei der Arbeitszeit und beim Arbeitsschutz?

Keine Unterschiede gibt es bei der Arbeitszeit: Die üblichen Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes gelten für alle Arbeitnehmer, egal von wo aus sie arbeiten. Auch hier müssen Pausen, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden.

Auch das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Mitarbeiter. Allerdings müssen Mobilarbeiter verstärkt selbst darauf achten, dass sie die Arbeits- und Gesundheitsvorschriften einhalten. Deshalb muss der Arbeitgeber Mitarbeiter auf Gefährdungen hinweisen und klare Regelungen treffen.

 

Was sollte der Arbeitgeber genauer regeln?

Der Arbeitgeber muss seinen Schutzpflichten durch organisatorische Maßnahmen und klare Verhaltensanweisungen nachkommen. Der Gesetzgeber achtet bei der Mobilarbeit stärker darauf, dass Gefahrenunterweisungen wirklich durchgeführt, dokumentiert und die Arbeitnehmer über den eigenverantwortlichen Umgang mit Risiken hinreichend informiert werden. Der Arbeitgeber sollte hier z. B. über die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, belastungsarme Bildschirmarbeit, vorzunehmende Tätigkeitswechsel und Arbeitspausen informieren. Dabei kann der Anhang Nummer 6 zur ArbStättV eine Orientierungshilfe sein.

Zudem sollte der Arbeitgeber mobile, ergonomisch gestaltete und sichere Arbeitsgeräte bereitstellen, die eine Gefährdung der Gesundheit möglichst reduzieren (z. B. die Ausstattung von Notebooks mit einem zusätzlichen Bildschirm, einer externen Tastatur und einem höhenverstellbaren Standfuß).

Die getroffenen Regelungen sollten zudem in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

 

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Der Arbeitgeber muss bei Telearbeit hohe arbeitsschutzrechtliche Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einhalten, die mit den Vorgaben für Büroarbeitsplätze in der Firma vergleichbar sind. Daher muss der Arbeitgeber hier mit zusätzlichen Kosten rechnen, wenn er den Arbeitsplatz dementsprechend ausstattet. Der Vorteil: Bei der Telearbeit (was üblicherweise unter „Home Office“ verstanden wird), kann der Arbeitgeber besser kontrollieren, ob Arbeitsschutzvorgaben eingehalten werden, und auch direkt darauf Einfluss nehmen.

Bei der Mobilarbeit muss die Arbeitsstättenverordnung wegen der unterschiedlichen Einsatzorte nicht eingehalten werden. Dies ist bei wechselnden Arbeitsorten kaum möglich, daher ist die Mobilarbeit kostengünstiger umsetzbar. Zudem sind die Mitarbeiter nicht auf einen bestimmten privaten Arbeitsplatz beschränkt, sondern können flexibler und z. B. auch unterwegs arbeiten.

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