17.01.2020

Freibetrag entlastet Betriebsrenten

Neuer Freibetrag gilt ab 1. Januar 2020

Rentner müssen aus ihrer betrieblichen Rente wie alle Pflichtversicherten die üblichen Beitragssätze für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Die hohen Abzüge schmälern die häufig nicht allzu üppigen Betriebsrenten. Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat nun der Einführung eines Freibetrags für Krankenversicherungsbeiträge bei Betriebsrenten zugestimmt, mit dem die Pflichtversicherten pro Jahr viel Geld sparen.

 

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Freibetrag und Grenze

Die bisherige Freigrenze betrug im Jahr 2019 155,75 Euro. Ab 2020 gilt eine Freigrenze von 159,25 Euro. Überstiegen die Versorgungsbezüge im vergangenen Jahr diese Freigrenze, mussten die Rentner dann die vollen Krankenversicherungsbeiträge (14,6 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes), den Pflegeversicherungsbeitrag (3,05 Prozent) und ggf. den Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent für die kompletten Bezüge bezahlen.


Vorteil bei Renten oberhalb der Freigrenze

Ab Januar 2020 profitieren Betriebsrentner nun zusätzlich von einem Freibetrag in gleicher Höhe für Versorgungsbezüge aus einer Direktzusage, einer Unterstützungskasse, einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds. Nur für Bezüge oberhalb von 159,25 Euro muss der Krankenversicherungssatz abgeführt werden. Da mehr als die Hälfte der betrieblichen Renten weniger als 318 Euro betragen, müssen sie künftig auch deutlich niedrigere Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Experten schätzen die jährlichen Entlastungen der Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, auf rund 1,2 Milliarden Euro jährlich.

Betriebsrentner unterhalb der Freigrenze profitieren allerdings nicht von der Gesetzesänderung, da sie auch in der Vergangenheit schon keine KV-Beiträge abführen mussten.


Beispielrechnung:

Ein pflichtversicherter Rentner bekommt eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 400 EUR.

Ab dem 1.1.2020 werden die Krankenversicherungsbeiträge aus 240,75 EUR (= 400 EUR – 159,25 EUR) und die Pflegeversicherungsbeiträge aus 400 EUR berechnet.

Der neue Freibetrag soll Betriebsrenten entlasten und damit die betriebliche Altersvorsorge stärken. Dank dem neuen Freibetrag können Pflichtversicherte in der Krankenversicherung bis zu 300 Euro pro Jahr sparen.

Hinweis:

Die Regelung gilt jedoch nur für Pflichtversicherte – freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind davon ausgenommen, für sie gilt der Freibetrag nicht.

Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und wird jährlich an die durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst.

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