Wer sein E-Dienstauto zu Hause auflädt, kann sich die Stromkosten vom Arbeitgeber erstatten lassen. Zudem wurden die Pauschalen 2021 erhöht. Dank dieser und weiterer Steuervorteile werden Elektro- und Hybridfahrzeuge in Betrieben immer beliebter. Hier lesen Sie das Wichtigste über Steuervorteile im Zusammenhang mit Elektro-Dienstwagen.
Steuerfreies Aufladen für Elektro- und Hybridfahrzeuge beim Arbeitgeber
Laden Arbeitnehmer ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug kostenlos oder verbilligt im Betrieb des Arbeitgebers auf, so ist diese Leistung steuerfrei, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Das gilt auch für Leiharbeiter im Entleihbetrieb. Der betriebliche Ladestrom bleibt sozialversicherungsfrei und die Steuerbefreiung gilt bis Ende 2030. Sie ist weder auf einen Höchstbetrag noch auf eine Anzahl der begünstigten Fahrzeuge begrenzt.
Die Begünstigung gilt für das Aufladen an einer ortsfesten betrieblichen Vorrichtung des Arbeitgebers oder eines Unternehmens, das mit einem Arbeitgeber verbunden ist.
Hinweis: Ob es sich um ein Privat- oder Firmenfahrzeug handelt, das über den Betrieb elektronisch geladen wird, ist dabei nicht von Bedeutung.
Steuerfreie Ladestation für zuhause
Überlässt der Arbeitgeber seinem Angestellten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine Ladestation für die private Nutzung, ist diese ebenfalls steuerfrei. Hierzu gehört neben der Ladevorrichtung selbst, die gesamte Ladeinfrastruktur inkl. Zubehör und Dienstleistungen, die in diesem Zusammenhang erbracht wurden (z. B. Aufbau oder Wartung).
Hinweis: Damit die Steuerfreiheit gilt, muss die Ladestation allerdings im Besitz des Arbeitgebers bleiben.
Arbeitgeber können geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb bzw. die Nutzung der Vorrichtung pauschal mit 25 Prozent versteuern. Diese Pauschale sowie die Steuerfreiheit für Ladestationen für zuhause gilt ebenso bis Ende 2030.
Pauschaler Auslagensatz für privates Aufladen
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Elektro-Dienstwagen zuhause auf eigene Kosten auflädt, müsste ein regelmäßiger Einzelnachweis der Kosten erfolgen. Ein gesonderter geeichter Zähler sowie der administrative Aufwand verursachen allerdings zusätzliche Kosten. Darum erlaubt das Finanzamt zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagensatzes monatliche Pauschalen.
Die monatliche Pauschale bei zusätzlicher Möglichkeit zur Aufladung beim Arbeitgeber wurde 2021 erhöht. Sie beträgt für reine Elektrofahrzeuge nun 30 Euro (bisher 20 Euro), für Hybride 15 Euro (statt 10 Euro). Diese Pauschalen gelten auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Stromtankkarte verbilligt oder unentgeltlich zum Aufladen des Elektro-Dienstfahrzeugs überlässt. Besteht keine zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber beträgt die monatliche Pauschale für Elektrofahrzeuge 70 Euro, für Hybride 35 Euro (statt bisher 50 Euro bzw. 25 Euro).
Hinweis: Wenn die Kosten des Arbeitnehmers in einem Kalendermonat die Kosten der Pauschale übersteigen, kann der Arbeitgeber auch die tatsächlichen Kosten als Auslagenersatz erstatten, sofern die Kosten durch Belege nachgewiesen werden können.