Ein Jahr Entgelttransparenz­gesetz

Kein Grund zum Feiern?

Seit rund einem Jahr ist das Entgelttransparenzgesetz nun in Kraft. In der Theorie soll es seit dem Inkrafttreten beim Gehalt keine Geschlechterdiskriminierung mehr geben. Ein großes Vorhaben, aber konnte es auch in die Praxis umgesetzt werden?

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Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes stockt

Das am 6. Januar 2018 erlassene Gesetz verfolgt das Ziel, die Geschlechterbenachteiligung beim Gehalt zu verbieten, sofern gleiche oder gleichwertige Arbeit geleistet wird. Der Gesetzgeber sieht zur Durchsetzung verschiedene Maßnahmen vor: Individueller Auskunftsanspruch, betriebliche Verfahren zur Prüfung der Lohngleichheit sowie Berichtspflichten für Arbeitgeber sollen die Geschlechterdiskriminierung beim Gehalt verhindern. Jüngst veröffentlichte Studien zeigen nun allerdings, dass es mit der Umsetzung des Gesetzes noch hapert.

Entgelttransparenzgesetz führt nicht zu mehr Lohngleichheit

Einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge, zeige das Entgelttransparenzgesetz bisher noch „keinen spürbaren Effekt“. In nur zwölf Prozent der untersuchten Betriebe hätte die Geschäftsführung aktiv Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes eingeleitet. Auch die Angestellten seien noch zögerlich bei der Anwendung der neuen Rechte: In mittelgroßen Betrieben hätten nur 13 Prozent, in großen Betrieben 23 Prozent das individuelle Auskunftsrecht in Anspruch genommen.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt die Randstad ifo Personalleiterbefragung. 90 Prozent der befragten Personalleiter gaben an, von ihren Mitarbeitern keine Gehaltsanfragen bekommen zu haben. In jenen seltenen Fällen, in denen vom individuellen Auskunftsanspruch Gebrauch gemacht wurde, sei es nur bei 14 Prozent zu einer Anpassung der Gehälter gekommen. Dafür seien zwei Gründe verantwortlich: Der Auskunftsanspruch sei an zu komplizierte Bedingungen gekoppelt und es gebe generell eine Hemmschwelle der Deutschen, nach dem Gehalt zu fragen.

Vorherrschende Skepsis bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Die mangelnde Durchschlagskraft des Entgelttransparenzgesetzes wurde bereits bei einer im April 2018 durchgeführten Umfrage des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) beklagt: 32 Prozent der Arbeitgeber und 36 Prozent der Arbeitnehmer bemängelten, dass es im Falle einer unfairen Bezahlung keine rechtlichen Folgen gebe. Die Befragten waren auch ob der grundsätzlichen Wirksamkeit des Gesetzes skeptisch: 39 Prozent der Arbeitnehmer und 88 Prozent der Arbeitgeber bezweifelten, dass mit dem Gesetz eine Gehaltsdiskriminierung ausbleibe.

Mehr Lohngleichheit durch Sanktionen

Experten fordern nun, das Entgelttransparenzgesetz verbindlicher zu gestalten. Die Autoren der WSI-Studie raten dazu, die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen verpflichtend zu machen und die bürokratischen Hürden für den Auskunftsanspruch zu verringern. Außerdem fehle es bisher an „wirksamen Sanktionen“ bei Verstößen gegen die gesetzlichen Verpflichtungen. Dem müsse der Gesetzgeber entgegenwirken.

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