Die Betriebsprüfung der Rentenversicherung zur Überprüfung der Sozialversicherungsbeiträge steht alle vier Jahre an. Um die Prüfung zu beschleunigen, kommt ab dem 1.1.2023 die Pflicht zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung, kurz euBP. Die wichtigsten Fragen dazu, beantworten wir Ihnen hier.
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung bedeutet nichts anderes, als dass Arbeitgeber:innen Daten der Entgeltabrechnung dem:der Prüfer:in elektronisch übermitteln. Bereits seit 2014 wird dieses Verfahren eingesetzt, bisher war es allerdings freiwillig. Ab dem 1.1.2023 wird die euBP Pflicht.
Ausnahme: Unternehmen haben die Möglichkeit, sich von der euBP auf Antrag befreien zu lassen. Verfügen sie nicht über die Voraussetzungen zur euBP (z. B. ein elektronisches Entgeltabrechnungsprogramm) können sie einen formlosen Antrag stellen. Die Befreiung gilt längstens bis Ende 2026.
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung ist im Prinzip eine herkömmliche Betriebsprüfung mit dem Unterschied, dass die Daten der Entgeltabrechnung elektronisch übermittelt und vom Prüfenden elektronisch eingesehen. Das beschleunigt die Prüfung. Nach der Prüfung werden die Daten automatisch gelöscht.
Die Prüfung vor Ort kann entfallen, wenn sich aus den übermittelten Daten keine weiteren Prüfungspunkte ergeben. Andernfalls findet dennoch eine Prüfung im Unternehmen oder bei dem:der Steuerberater:in statt.
Am besten nehmen Unternehmen Kontakt zu ihrem Softwarehersteller auf, damit dieser die Voraussetzungen für eine korrekte Übermittlung an den:die Betriebsprüfer:in schafft.
Der:die Betriebsprüferin nutzt selbst eine spezielle Software zum Auslesen der Daten. Deshalb müssen Sie auf folgende Punkte achten:
Im Rahmen der euBP müssen folgende Unterlagen elektronisch übermittelt werden:
Hinweis: Die Unterlagen zur Finanzbuchhaltung müssen nicht elektronisch übermittelt werden, doch es kann sinnvoll sein, dies freiwillig zu tun. Eine Prüfung vor Ort ist dann ggf. nicht mehr notwendig, wenn dem:der Prüfenden alle wichtigen Daten vorliegen.