Brexit: Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wie deutsche Unternehmen vom Brexit betroffen sind
Der Brexit kommt – und Arbeitsplätze gehen. So können die Befürchtungen von Wirtschaftsforschern zusammengefasst werden. Nach neuen Simulationen wäre der Arbeitsmarkt in Deutschland vom Brexit stark betroffen. Doch der Austritt Großbritanniens aus der EU bietet auch Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
No-Deal-Brexit würde viele Arbeitsplätze gefährden
Nach Berechnungen des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) wären bei einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU die Arbeitsplätze von weltweit rund 600 000 Menschen gefährdet. In keinem Land seien die Auswirkungen so stark zu spüren wie in Deutschland: Hier könnten rund 100 000 Menschen von möglichem Stellenabbau betroffen sein.
Ursächlich hierfür ist vor allem, dass nach einem No-Deal-Brexit wieder Importzölle erhoben würden. Die Forscher gehen in ihrer Simulation davon aus, dass sich die britische Nachfrage nach Gütern aus der EU infolge der Zölle um 25% verringern könnte. Für die Exportnation Deutschland wäre der daraus folgende Rückgang der Ausfuhren besonders folgenschwer.
Das Ende der EU-Freizügigkeit
Mit dem Brexit endet die Arbeitnehmerfreizügigkeit für britische Staatsbürger in Deutschland und umgekehrt. Da die betroffenen Arbeitnehmer im Falle eines harten Brexits plötzlich ohne legalen Aufenthaltstitel wären, wurden Übergangsregelungen getroffen.
Für Großbritannien gilt ein „EU Settlement Scheme“, das ab dem 30.3.2019 in Kraft tritt und nach welchem EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltsstatus beantragen können. Die Zulassung zum britischen Arbeitsmarkt für Nicht-Briten wird zukünftig vorrangig von der Qualifikation und dem Einkommen der Arbeitnehmer abhängen (ab 30.000 Britischen Pfund), benötigt wird dann auch ein Visum. Zudem muss der Arbeitgeber für ausländische Arbeitnehmer künftig eine Beschäftigungsgenehmigung beantragen ("Sponsor License"), die jeweils für 4 Jahre gültig ist. Damit können über eine bestimmte Zahl von Tickets konkrete Arbeitskräfte "eingebucht" werden. Der Arbeitgeber muss dann die "Immigration Skills Charge" entrichten und umfassenden Informations- und Mitwirkungspflichten gegenüber den britischen Behörden nachkommen.
Die Bundesregierung sieht einen Übergangszeitraum von drei Monaten vor, in dem das Aufenthaltsrecht und die Beschäftigungserlaubnis unverändert bleiben. Nach der Übergangsfrist benötigen britische Staatsbürger einen gesonderten Aufenthaltstitel nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetz für Drittstaatsangehörige. Britische Arbeitnehmer können entsprechend der ICT-Richtlinie zu unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern oder über die EU-Blue-Card-Richtlinie Zugang zum Arbeitsmarkt der EU erhalten.
Experten raten dazu, die Übergangsphase dringend zur Vorbereitung der notwendigen Schritte zu nutzen.
Positive Folgen des Brexits
Doch der Brexit könnte auch positive Auswirkungen mit sich bringen. Viele britische Unternehmen erwägen etwa ihren Standort in die EU zu verlagern. So meldete das niederländische Wirtschaftsministerium jüngst, dass seit 2018 42 Unternehmen aus Großbritannien in die Niederlande umgezogen seien und damit 2000 Arbeitsplätze geschaffen wurden.
Viele EU-Bürger, die in Großbritannien arbeiten, erwägen zudem in ein EU-Land abzuwandern. Arbeitgeber in Branchen mit Fachkräftemangel könnten demnach vom Brexit profitieren. Insbesondere im Pflegebereich würde durch die Zuwanderung der Stellenmarkt entlastet.