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Abmahnen von Arbeitnehmer:innen

Geschrieben von SP_Data Zukunft HR | 13.10.21 12:01

So mahnen Sie richtig

Eine Abmahnung ist wie eine gelbe Karte beim Fußball. Sie kann die Vorstufe einer Kündigung sein. Doch welche Gründe rechtfertigen eine Abmahnung und wie geht es weiter, wenn sie einmal ausgesprochen ist? Das Wichtigste haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Welche Funktionen hat eine Abmahnung?

Eine Abmahnung hat mehrere Funktionen. Einmal ausgesprochen, informiert sie den:die Betroffene:n über den Pflichtverstoß und warnt ihn:sie gleichermaßen, dass ein wiederholter Verstoß das Arbeitsverhältnis gefährdet. Eine Abmahnung kann mündlich erfolgen, denn sie ist nicht formgebunden. Damit eine Abmahnung im Zweifelsfall nachgewiesen werden kann und um Unklarheiten auszuschließen, wird sie oft schriftlich festgehalten und in der Personalakte hinterlegt (Dokumentationsfunktion).

Eine Abmahnung dient je nach Situation dazu, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten oder als Vorstufe, um es zu beenden.

Welche Gründe sprechen für eine Abmahnung?

Die folgenden Beispiele sind typische Gründe, die eine Abmahnung rechtfertigen. Allerdings gilt es hier immer den Einzelfall zu betrachten – ob eine Abmahnung also gerechtfertigt ist, entscheidet ein Arbeitsgericht:

  • Alkoholkonsum
  • Beleidigungen
  • Beschädigung
  • Compliance-Verstöße
  • Diebstahl
  • Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit
  • Fehlende Krankmeldung
  • Mobbing
  • Sexuelle Belästigung

 

Was eine Abmahnung enthalten soll

Zwar ist auch eine mündliche Abmahnung möglich, um auf der sicheren Seite zu sein, ist eine schriftliche Abmahnung allerdings ratsam. Diese sollte folgende Bestandteile enthalten und das zu beanstandende Verhalten möglichst konkret beschreiben:

  • Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit.
  • Beschreibung der Pflichtverletzung, ggf. unter Benennung des betreffenden Paragrafen im Arbeitsvertrag.
  • Unmissverständliche Aufforderung, sich zukünftig vertragsgetreu zu verhalten.
  • Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall.

 

Können Arbeitnehmer:innen gegen eine Abmahnung vorgehen?

Betroffene Arbeitnehmer:innen können folgende Schritte unternehmen und

  • den:die Arbeitnehmer:in auffordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
  • eine Gegenvorstellung zu der Personalakte reichen.
  • eine Beschwerde beim Betriebsrat oder dem:der Arbeitgeber:in einreichen wegen ungerechter Behandlung.
  • Klage erheben auf Löschung bzw. Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
  • Nichts unternehmen und bei einem eventuellen Kündigungsschutzprozess darauf bestehen, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgte.

 

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