Neue Funktionen für Kurzarbeitergeld

Mit dem neuen KUG-Komfortmodul können Sie auch anspruchsvolle und individuelle Abrechnungen digital erledigen.

Folgende Funktionen stehen nur noch bis zum 30. Juni kostenlos zur Verfügung:

  • Erweiterung der Lohnartendefinition zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes (KUG) durch den Arbeitgeber.
    Diese Leistungserweiterung ist schon in der aktuellen Version enthalten und kann von Ihnen bis zum 30. Juni 2020 ohne Lizenzerweiterung genutzt werden. Falls nach dem 30. Juni 2020 das KUG-Komfortmodul nicht erworben wird, ist weiterhin eine Rückrechnung im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt in die Monate vor Juli 2020 möglich.

    Die Vorgabelohnarten zum KUG AG-Zuschuss können ohne KUG-Komfortmodul letztmals mit Abrechnungsmonat Juni genutzt werden. Ohne das KUG-Komfortmodul können keine Lohnarten mit der Prüfung des Maximalwerts für Steuer- und SV-Freiheit (Option Wert = 6: Max. sv-freier Zuschuss zum KUG und Option Betrag = 24: Max. sv-freier Zuschuss zum KUG) für den KUG-AG-Zuschuss angelegt werden.

  • Wird beim AG-Zuschuss KUG die Grenze der Steuer- und SV-Freiheit überschritten, erhält der Anwender einen Hinweis auf die Kappung des AG-Zuschuss in Höhe des maximal steuer- und sv-freien Zuschusses. Das KUG-Komfortmodul prüft bei Verwendung der Vorgabelohnart „KUG AG-Zuschuss“ (SystemID = KUGAGZS460), ob ein AN überhaupt Kurzarbeitergeld ausgezahlt bekommen hat. Ist dies nicht der Fall, da Soll- und Istentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung liegen, erhält der Kunde einen entsprechenden Hinweis.

Die folgenden Funktionen stehen Ihnen zusätzlich mit dem KUG-Komfortmodul rechtzeitig zur Abrechnung Juli 2020 zur Verfügung:

  • Mit dem KUG-Komfortmodul kann der Antrag auf Erstattung für
    Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erstellt werden. Hierunter fallen Entschädigungen wegen angeordneter Quarantäne nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG und Beaufsichtigung eines Kindes nach § 56 Abs. 1a IfSG.

  • Wir pflegen für Sie die KUG-Lohnarten. Mit dem KUG-Komfortmodul stehen Ihnen Vorgabelohnarten für das „normale“ Kurzarbeitergeld und verschiedene Varianten von KUG-Arbeitgeberzuschüssen zur Verfügung. Über Mandantenkonstanten können Sie mit derselben Lohnart verschiedene Prozentsätze in unterschiedlichen Mandanten abrechnen. Die Vorgabelohnarten können Sie auch als Kopievorlage für eigene Lohnarten nutzen. Vorgabelohnarten mit der Systemkategorie „KUG“ sind ab dem Abrechnungsmonat Juli 2020 nur noch mit dem KUG-Komfortmodul sichtbar und beim Mitarbeiter zuweisbar.

  • Die deutsche Bundesregierung hat beschlossen, dass im Jahr 2020 neue KUG-Leistungssätze in Höhe von 70/77% nach einer KUG-Bezugsdauer ab dem 4. Monat und 80/87% ab dem 7. Monat gelten.
    Mit dem KUG-Standardmodul können Sie die verschiedenen KUG-Leistungssätze abrechnen, indem Sie die Anspruchsvoraussetzungen und Zeiträume pro Mitarbeiter selbst überwachen und die jeweiligen KUG-Ausfallstunden dem zugehörigen Leistungssatz zuordnen.

    Mit dem KUG-Komfortmodul bieten wir Ihnen eine komfortable Unterstützung. Der Leistungssatz (LS) KUG (60/70/80%) wird ab dem vierten und siebten Bezugsmonat KUG automatisch erkannt und im neuen Feld „Leistungssatz“ im Mitarbeiterstamm (Register „Arbeitsagentur“) automatisiert geführt. Ohne KUG-Komfortmodul muss der LS KUG manuell gesteuert werden.

  • Funktionen, die durch Betriebs- oder Tarifvereinbarungen erforderlich sind, fließen in das KUG-Komfortmodul. Eine eventuell notwendige Funktionserweiterung erfordert in der Regel eine kostenpflichtige Beauftragung.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über das KUG-Komfortmodul.

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