Arbeitszeiterfassung ist künftig Pflicht

Mit Arbeitszeiterfassung auf der sicheren Seite

Der europäische Gerichtshof hat bereits 2019 entschieden, dass Arbeitgeber:innen künftig die täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter:innen dokumentieren müssen. Bisher gibt es jedoch noch immer keine klaren Regelungen, wie die Arbeitszeiterfassung zu erfolgen hat. Ein neues BAG-Urteil bringt frischen Wind in die Sache. Wir informieren Sie über die aktuelle Lage.

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EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Mit seinem Urteil vom Mai 2019 wollte der EuGH erreichen, dass zeitliche Obergrenzen und Mindestruhezeiten wirksam kontrolliert werden und damit der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen sichergestellt wird. Der EuGH argumentierte in der Urteilsbegründung, dass nur mit genauen Arbeitszeiterfassungssystemen objektiv ermittelt werden könne, ob die maximal zulässigen wöchentlichen Arbeitszeiten bzw. Mindestruhezeiten auch wirklich eingehalten werden. Ohne genaue Erfassung könnten Arbeitnehmer:innen daher kaum ihre Rechte durchsetzen, da sie eventuelle Verstöße nicht belegen könnten. Daher sei der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen nicht gewährleistet.

Allerdings gab das Urteil keine konkreten Handlungsanweisungen dazu, wie und wann genau die Arbeitszeit künftig erfasst werden soll. Die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten überließ der EuGH den einzelnen EU-Staaten, damit sie die Besonderheiten einzelner Tätigkeitsbereiche und z. B. die Unternehmensgröße berücksichtigen können.

Das Urteil ließ den nationalen Gesetzgebern zudem einen Entscheidungsspielraum, ob die Arbeitszeiten künftig per App oder Webterminal, auf Papier oder per Stechuhr erfasst werden können. Das System soll lediglich „objektiv, verlässlich und zugänglich“ sein.

Wie ist der Stand heute?

Momentan ist noch immer unklar, wie ein konkretes Zeiterfassungsgesetz aussehen wird, doch mit einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 steht die deutsche Regierung unter Zugzwang. Im aktuellen Urteilsfall ging es darum, ob der Betriebsrat die Einführung eines Systems zur (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Unternehmen mithilfe der Einigungsstelle erzwingen kann. Das BAG entschied, dass dem Betriebsrat nur ein Mitspracherecht zustünde, wenn es zur Zeiterfassung keine gesetzliche Reglung gäbe. Doch diese gibt es laut BAG bereits, und zwar durch das Urteil des EuGHs. Kurz: Nach Ansicht des BAGs ergibt sich aus einer unionsrechtlichen Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes die Pflicht für Unternehmen zur Arbeitszeiterfassung.

Handlungsbedarf für Arbeitgeber:innen

Bisher mussten Arbeitgeber:innen lediglich Überstunden, Mehrarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit ihrer Mitarbeiter:innen dokumentieren, d. h. die Stunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinaus anfielen. Das Urteil des europäischen Gerichtshofs verlangt aber, dass die EU-Staaten die Arbeitgeber:innen dazu verpflichten müssen, mit Zeiterfassungssystemen die täglichen Arbeitszeiten aller Mitarbeiter:innen genau zu dokumentieren, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Das unterstreicht das Urteil des BAGs.

Für Arbeitgeber:innen, die kein Zeiterfassungssystem nutzen, bedeutet dies, dass sie jetzt aktiv werden müssen. Das Problem: Noch gibt es keine gesetzliche Regelung, die die Art und Weise der Zeiterfassung festlegt. Strafen für Unternehmen, die noch keine Zeiterfassung eingeführt haben, sind darum nicht zu erwarten. Dennoch sollten Unternehmen schnellstmöglich damit beginnen, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter:innen in irgendeiner Form zu erfassen (z. B. Softwarelösung, Excel-Tabelle oder handschriftlich auf Papier).

Hier geht's zum Erklärvideo: Zeiterfassung

Welche Vorteile bringt die Zeiterfassung für Unternehmen?

Für viele Unternehmen birgt das Urteil die Chance, sich einen notwendigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Professionalisierung zu bewegen.

Jede:r Arbeitgeber:in hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitarbeiter:innen. Denn wenn Arbeitgeber:innen von ihren Beschäftigten regelmäßig Mehrarbeit erwarten, diese permanent erreichbar sein müssen und unter Druck stehen, wirkt sich das negativ auf die Gesundheit aus. Da auch die Lebensarbeitszeit gestiegen ist, müssen Arbeitgeber:innen darauf achten, ihre Beschäftigten nicht dauerhaft zu überfordern. Daher ist es auch im Interesse der Unternehmen, die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Arbeitszeit von maximal zehn Stunden einzuhalten.

Wer möglichst rasch auf genaue Zeiterfassungssysteme umsteigt, vermeidet damit kostspielige Gerichtsverfahren rund um den Arbeitsschutz und die Vergütung von Mehrarbeit und Überstunden.

Weiterhin bringt das Urteil Vorteile in den Bereichen Transparenz und Fairness im Wettbewerb. Wenn Arbeitszeiten genau dokumentiert und Mehrarbeitsstunden den Arbeitnehmer:innen vergütet werden müssen, verlieren Unternehmen, die bisher unbezahlte Mehrarbeit von ihren Arbeitnehmer:innen verlangt haben, ihre Vorteile am Markt.

Praxis-Tipp:

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Oder lesen Sie unseren neuen Fachartikel zum Thema: Arbeitszeiten müssen erfasst werden

 

Zeiterfassung nach dem BAG-Urteil

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